Nur Amateure hier!
Hatte gerade ein sehr ähnliches Problem mit Amazon und bin dabei auf diesen Thread gestoßen. Da die hier gegebenen Antworten leider allesamt falsch sind, möchte ich dies zum Anlass nehmen, das einmal richtig zu stellen:
Natürlich ist die Rechnungsgebühr bei erfolgreichem Widerruf nicht zu bezahlen. Dir steht ein Widerrufsrecht aus §355 BGB zu. Die Rechtsfolgen des Widerrufes richten sich nach § 357 BGB. Demnach bist du an deine auf den Vertragschluss gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden und ein Vetrag ist somit nicht zustande gekommen. Ohne Vertrag gelten auch keine sonstwie gearteten AGB für dich, die höchstens Bestandteil des Vertrages sein können.
Gemäß § 355 III 1 BGB sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Dies bedeutet, dass du die Ware zurücksenden musst und der Verkäufer dir dein Geld, inklusive einer Rechnungsgebühr, und auch sonstiger eventuell berechneten Gebühren zurückerstatten muss: sprich, alles muss so sein, wie vor deiner Bestellung.
Sonderregelungen gibt es dabei nur für die Kosten der Rücksendung der Ware (siehe § 357 VI), meistens werden hierfür jedoch auch keine Kosten anfallen.
Grüße an alle, die es interessiert!;)