Guten Tag,durch einen Schaden am Dach, kam es zu einem Schaden am Sondereigentum in der Wohnung. ( Wasserschaden, Malerarbeiten )Der Schaden wurde behoben und es kam erneut zu einem gleichen Schaden. Der Eigentümer holte sich einen KV ein und gab diesen an die Verwaltung.Die Verwaltung beauftragte den Maler und ließ die Arbeiten ausführen und beglich die Rechnung.In der Eigentümerversammlung wurde darüber abgestimmt, dass diese Reparaturkosten nicht von den Eigentümern getragen wird. Das Geld wird nun von der Eigentümergemeinschaft zurückgefordert.Muss der Eigentümer hier den Betrag nun erstatten, obwohl er den Auftrag nicht selber erteilt hat?Ist es bei einem gleichen Schaden am Gemeinschaftseigentum nicht so, dass der Schaden am Sondereigentum von der WEG getragen wird?