Für diejenigen die durch Google auf diese Frage gekommen sind und eine Antwort zu dieser Frage benötigen:
Ich habe mittlerweile die Niederlassungserlaubnis ausgestellt bekommen. Ich habe mich mit meiner zuständigen Sachbearbeiterin per E-Mail beraten und gefragt ob sie denn nicht die Möglichkeit hätte den Aufenthaltstitel mit der Anmerkung 25 Abs. durch den in §35 AufenthG umzuändern, da für mich beides zutrifft.
Um nun doch die Niederlassungserlaubnis zu bekommen habe ich entweder eine weiterführende Schule besuchen oder eine Ausbildung finden müssen, welches bei mir nicht auf Anhieb klappte. Also meinte die Sachbearbeiterin, dass ich Ihr einfach die bis jetzt abgeschickten Bewerbungen an sie schicke um zu zeigen, dass ich es wenigstens versucht hatte (etwas mehr als 20 Bewerbungen). Durch Ermessensentscheidung seitens der Behörde, wurde mir dann der Antrag bewilligt und bin nun stolzer Besitzer der Niederlassungserlaubnis.