Hallo,

ich habe mal eine Frage zu einem Dienstwagenvertrag. Angenommen das Unternehmen XY möchte einem Außendienstmitarbeiter einen Dienstwagen mit 1% Regelung überlassen. Allerdings soll in diesen Vertrag eine Kilometerbeschränkung von 65.000 km im Jahr. Falls der Mitarbeiter im Jahr mehr als 65.000 Kilometer fahren sollte, soll er sich mit einem geringen Betrag (0,10 - 0,20 €) pro Kilomter beteiligen.

  1. Darf das Unternehmen die Kilometer beschränken?
  2. Darf das Unternehmen, bei Überschreitung der Kilometerbegrenzung, eine Kostenbeteiligung im Vertrag festlegen?
  3. Was geschieht, wenn der Außendienstmitarbeiter die 65.000 km erreicht und nun mit diesem Fahrzeug nicht mehr fahren möchte, da er dann diese Kostenbeteiligung hat? Ist dies dann Arbeitsverweigerung?

Vielen Dank schon mal für alle Rückantworten!!!!