Ich beziehe mich damit auf
Artikel 4: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
und
Artikel 140: Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.
Wieso verstößt denn die Taufe nicht gegen das Grundgesetz?
Nur weil die kleinen Kinder noch unmündig sind sollten die Eltern das nicht einfach so entscheiden dürfen. Immerhin lässt sich das ja auch nicht mehr rückgängig machen.
Kann ma denn da gar nichs tun, damit wirklich jeder - wie es ja auch im Grundgesetz vorgesehen ist - über seine Religion frei entscheiden kann?