Hallo,
meine Frage bezieht sich auf das Mietverhältnis Student - Wohnheim.
In Bezug auf Kündigung steht im Mietvertrag: "Das Mietverhältnis kann mit einer Frist von 2 Monaten zum Semesterende gekündigt werden".
Das bedeutet ja, dass man zwei Monate vor Semesterende kündigen muss, sonst läuft der Vertrag ein weiteres Semester.
Doch wie verhält es sich, wenn sich der Student drei Monate vor Semesterende exmatrikuliert? Ist das Mietverhältnis mit der Exmatrikulation automatisch beendet (kein Student - kein Wohnheim) oder muss man trotzdem bis Semesterende Miete zu bezahlen?