Hallo ,ich bin von meinem Mann getrennt ,( er wohnt zur Zeit bei seiner Freundin ,bezahlt aber nach wie vor die Miete,Lebensmittel für mich und meine Tochter )Ich suche noch eine Wohnung,möchte nicht in der Ehewohnung bleiben,da mein Mann sich das Recht herraus nimmt,diese Wohnung 2 Tage die Woche und jedes 2te Wochenende zu nutzen,ich verbringe die Zeit dann bei meinem neuen Partner .Meine Tochter fast 17 möchte beim Vater bleiben, das hat aber nichts mit mir zu tun,sie will einfach nur in ihrer Umgebung,ihrer vertrauten Wohnung bleiben.Da ich mir die Eheliche Wohnung aber nicht leisten kann,( nur 400,- € Job )und sie mir vom Amt,weil zu groß zu teuer auch nicht bezahlt würde,ziehe ich aus.Möchte erst mal nicht mit meinem neuen Partner zusammen zeihen,da wir erst seid kurzen zusammen sind.
Nun meine Frage:
Meine Tochter ,die noch zur Schule geht,würde täglich zu mir kommen ,bei mir essen Hausaufgaben machen und dann entscheiden ob sie nach Hause geht oder bis zum Abend bleibt ,wenn ihr Vater sie abholen käme.
Meine Tochter würde jedes 2te Wochenende von Fr. bis So.Abend bei mir übernachten und auch in den Ferien.
Bekomme ich trotzdem für sie den HartzIV Satz ? Ich habe gehört das das Kindergeld und der Unterhalt ganz an meinem HartzIV Satz angerechnet wird.Nun wird mein Mann aber das Kindergeld,was auf seinem Konto geht ,ganz behalten und mir für das Kind keinen Unterhalt zahlen,da sie ja bei ihm gemeldet bleiben wird.Er würde mir für jeden Tag ,den sie bei mir ist 5,- für´s Essen geben.Mein Mann muss mir im Moment 100,- Unterhalt zahlen,mehr nicht ,da wir noch gemeinsame hohe Schulden haben,die mit verrechnet wurden ( Anwalt ) die 100,-€ werden mir auch bei meinem HartzIV angerechnet.Muss mein Mann für meine Tochter trotzdem Unterhalt zahlen,oder bekomme ich den Hartz IV Satz für sie ?
Lieben Dank für die Antworten