In der Regel ist es so, dass du ab dem Tag der Anmeldung zur theorieprüfung 1 Jahr zeit hast den Führerschein zu machen! Wenn du es ein wenig überschreitest drückt dein fahrlerer und der tüv vielleicht ein auge zu, musste mal nachfragen. aber wie gesagt in der regel 1 jahr. Aber in deinem Fall hast du ja noch keine theorieprüfung gemacht also läuft auch nichts ab. aber du solltest dich schon beeilen mit der Theorie wenigstens, weil ich meine das die anmeldung sonst verfällt und du die anmeldegebühr in der fahrschule erneut bezahlen musst.

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