Hallo,
zu dem Thema hätte ich auch eine Frage, bin erst seit 1 Monat neben beruflich selbstständig im Einzelhandel. Nun stehe ich vor dem Problem das ich 3-4 Kunden habe die im Zeitraum 29-31 Juli Geld überwiesen haben, bzw im Zeitraum 29-31 Juli ist das Geld bei mir eingegangen ca. 400-500€ insgesamt nun konnte ich aber ihre waren nicht mehr im Juli einkaufen sondern erst zum 1 August. Vor her war mein Ein/Ausgabe Verhältnis ausgeglichen nun habe ich 500€ Überschuss. Welcher somit vom Fa Einkommensteuer rechtlich verrechnet werden wird. Damit liege ich dann in diesem Monat aber auch über meinen Freibetrag des SGB II, wobei ich aber in Wirklichkeit ja keine 500€ Gewinn habe sondern davon 400€ durch Waren einkauf und Versand wieder weg sind also es am ende 100€ sind!
Meine Frage wäre jetzt, darf ich bekommende Rechnungen für 3 Tage im Ausgangsdatum verschieben? So würde ich diese die ich am 03.August bezahlt habe im Juli einrechnen damit ich im Juli auf meinen Ausgeglichenen Betrag komme!
LG Stefan