Hallo, ich habe heute meine Vorladung bekommen wegen einer Straftat und mich wundert es dass ich eine Vorladung bekomme und nicht direkt die Strafe inkl. Bußgeld bekomme. Warum soll ich da nochmal vorsprechen? Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrung damit.
In dem Brief steht: ,,in der Ermittlungssache wegen Vergehen nach dem BtmG mit Cannabis einschließlich Zubereitungen gemäß §29(1) Nr1 Btmg vom tt.mm.jjjj ist ihre Vernehmung als beschuldigte Person erforderlich."
Ein Freund meinte dass sie versuchen wollen mir noch irgendetwas anzuhängen. Ich hatte nämlich keinerlei Zubereitungen dabei. Ich bin lediglich einen Tag nachdem ich geraucht hatte von der Arbeit nach hause gefahren wo sie mich dann anhielten. Gefunden haben sie nichts mehr bei mir.
Wäre schön wenn sich hier jemand findet der damit ein wenig Erfahrung gesammelt hat. Einen Anwalt werde ich definitiv einschalten allein schon wegen der Sache mit den ,,Zubereitungen".
Ich freue mich auf jede hilfreiche Antwort und Tipps und infos wo man sich informieren kann und bedanke mich im voraus :)