Mit einer Sekundärschädigung sind NICHT Traumafolgeschäden, wie sie andere beschrieben haben, gemeint.
Gemeint ist eine Schädigung, die nicht durch die Vergewaltigung selbst verursacht wurde, sondern durch eine indirekte Folge: z. B. wenn dem Kind vorgeworfen wird, warum es das hat geschehen lassen (=> Selbstvorwürfe); wenn dem Kind eingeredet wird, dass nun sein Leben zerstört sei (=> Ängste); Öffentlichkeit; wenn das Kind den Eltern weggenommen wird und darunter leidet (=> Verlust von geliebten Menschen und/oder Hilflosigkeit); eine angeordnete Zwangsuntersuchung im Intimbereich (=> Angst und Hilflosigkeit); langwierige polizeiliche Befragungen (=> Nichtheilenlassen der Wunden); evtl. wenn der Täter bestraft wird (=> Schuldgefühle).
Ebenfalls unter Sekundärschädigung fallen ein Wiederaufreißen oder eine Verstärkung des ursprünglichen Traumas.