Hallo und danke erstmal für die ganzen Antworten. Es handelt sich jediglich um Gartenland was aktuell noch von uns gepachtet wird. Für einen Grundstückskauf war es zwingend erforderlich vorläufig Pächter zu werden. Mit Pachtbeginn habe ich einen formlosen Kaufantrag an die Gemeinde gestellt. Dieser wurde auch angenommen und bestätigt. Summe X steht schon fest. Nun wieder zurück. Um überhaupt einen Pachtvertrag zu bekommen war es nötig den auf dem Grundstück stehenden Bungalow vom Vorpächter zu erwerben. Das ist auch alles geschehen. Allerdings lese ich jetzt im Nachgang das es diese Form von Pacht (Eigentum auf Pachtland) garnicht mehr geben dürfte. Wenn ich dies richtig verstanden habe dürfte der Vorpächter nach Pachtkündigung mit dem Bungalow doch garnichts mehr zu tun haben? Mir geht's nicht darum den Kauf rückgängig zu machen... Mir geht's nur darum die Materie etwas besser zu verstehen.

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