gibt es dazu einschlägige Urteile? Brauche nen bißchen was zum Belegen der Aussage, dass der Sanitärinstallatuer die verhergehenden Gewerke übernehmen und bemängeln hätte müssen, will zunächst gütlich versuchen das zu regeln bzw. über seine Haftpflicht abzudecken, in der Hoffnung das die mitspielt
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man, geht das schnell hier, scheint so, dass ich dann mit Rosinen gehandelt habe und meine Haus noch weiter anbieten muß.
Danke für die schnellen Antworten.
Gruß
Paule
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Das wir zum Notar gemußt hätten ist soweit klar, geht nur daraum, dass der Vertrag ja die Absprache zwischen 2 Personen ist, und der das es zu einer Einiggung gekommen ist. Dies war ja bei uns der Fall, Es war meiner Meinung nach ein mündlicher Vertag zwischen mir und meiner Frau und dem Käufer abgeschlossen worden. Beim Notar wird dass dann nur nochmal schriftlich fixiert, soweit zumindest meine Meinung
Gruß
Paule