Mietvertrag nach Eigentümerwechsel, "alleinige Gartennutzung", Eigenbedarf?

Der MV wurde nach beiderseitigem bekundetem Interesse nach Langfristigkeit geschlossen, auf die alleinige Gartennutzung wurde seitens M grossen Wert gelegt, ausschlaggebend hierfür ist eine Vorerkrankung der M, mit einer vom Versorgungsamt festgestellten Gehbehinderung, die weitere Wegstrecken unmöglich machen, sowie das Halten und der Besitz von 2 kleinen Hunden und 2 Katern.

In der Annonce für die Wohnung fand sich der Hinweis "Haustiere erwünscht". Erfahrungsgemäss gestaltet sich die Wohnraumsuche mit Tieren schwer.

Mit der Zusage der Langfristigkeit und der im MV festgeschriebenen alleinigen Gartennutzung, sowie dem barrierefreien Zugang zu diesem haben die M den Vertrag unterzeichnet, und obwohl beide krankheitsbedingt berentet, gesundheitlich eingeschränkt, und wirtschaftlich knapp ausgestattet einen Umzug im Mai 2011 vollzogen.

Auf Wunsch des VM haben M auch eine ansehnliche (gebrauchte) Einbauküche erworben, und sich von den vorhandenen Einzelküchenteilen getrennt; ferner von diversen teils hochwertigen, teils liebgewonnenen Möbeln, die aufgrund der Raumaufteilung keinen Platz mehr hatten.

Anderes Mobiliar musste dagegen neu beschafft werden.

M hat auf Anfrage und freiwillig fortan dafür Sorge getragen, daß auch die Wertstofftonnen zum Leerungstermin sowohl vom Haus 19, als auch 21 zur Abholung bereitstehen, neben der eigenen Rasenfläche auch regelmässig den Grünstreifen des Hauses 21 gemäht, den Schuppen, der sich in schlechtem Zustand befand gesäubert und aufgeräumt, sowie eine Vielzahl weiterer Kleinigkeiten erledigt.

In der jüngsten Vergangenheit wurden vom M zwei kurzfristige (Stunden!) Besichtigungstermine geduldet, die lediglich vom VM telefonisch angekündigt wurden.

Besichtigung 1 erfolgte vom VM mit 2 Herren, die mir als Bankmitarbeiter vorgestellt wurden, es ginge um eine Neubewertung von seiten der Bank. Eine Besichtigung der Wohnung haben die M ebenfalls geduldet, den Einlassungen des VM glaubend.

Besichtigung 2 erfolgte ebenfalls kurzfristig telefonisch avisiert, und nochmals vom M geduldet.

Zur Besichtigung erschien zuerst ein Mann mit zwei Kindern, man wolle sich den Garten anschauen. Der VM sowie einer der beiden Herren von der ersten Besichtigung, sowie ein weiterer Herr kamen dazu, man besichtigte gemeinsam den Garten.

Ob der Garten den Kindern denn gefiele, man die Bäume fällen dürfe war den lauten Gesprächen unschwer zu entnehmen.

Frau M konnte in einem kurzen Gespräch mit dem Vater der Kinder die Frage stellen, ob denn Kaufabsichten bestünden, was bejaht wurde, man sei unter 3 Familien, und beabsichtige wohl das Vorderhaus mit 3 Wohneinheiten zu erwerben, sowie den Garten ( dessen 1, 50 breite Zuwegung komplett an den Fenstern unserer Wohnung entlangläuft!)

Hier möchte ich erwähnen, daß im Objekt drei MV von geringer Dauer bestehen, unter zwei Jahre.

Meine Bitte nach dem Termin zu einem Gespräch zur Erörterung zu kommen bejahte der VM, erschien aber nicht, und war den ganzen abend tele

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...sorry für die Länge!

Am nächsten Morgen zur Rede gestellt (Gewerbe im Objekt nebenan), gab er den Schwindel zu, und offenbarte seine Verkaufsabsicht.

Nicht nur das, auch eine Nutzungsänderung mit Baugenehmigung für die Gewerbefläche sei vorhanden, ebenfalls ein notwendiges geologisches Unbedenklichkeitsgutachten ( Gefahrgut im Gewerbe/Gewässerschutz) sei bereits erstellt.

M vermuten, dass ein Verkauf länger geplant ist.

FRAGEN:

Besteht Aussicht auf weitere alleinige Gartennutzung?

  • Kauf bricht nicht Miete - aber wenn Neueigentümer Eigenbedarf geltend macht?

Bestehen Entschädigungsansprüche gegen den Noch - VM?

Nicht nur Möbel mussten teils neu erworben werden, die gesamte Lebensplanung wäre mit Wegfall der Gartenutzung dahin.

Wir sind uns bewusst, daß bis zum Eintrag ins Grundbuch eine recht lange Zeit verstreicht, aber von uns aus ist das Vertrauensverhältnis zum VM derart stark gestört, daß wir ihm ungern weiter sein Leben mitfinanzieren möchten,

und wie bereits erwähnt, eine Wohnungssuche mit Tieren ist sehr schwer.

Die Wohnung OHNE den kleinen Garten (der auch als Kurzauslauf für die Tiere dient) weiterzubewohnen macht keinen Sinn.

Vorab vielen Dank für das Lesen dieser umfangreichen Frage, und noch mehr für eure Antworten!

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Das sind nur vorgeschobenen Gründe. Klar hat er Dinge falsch gemacht.

Als Bundespräsident muss er aber Gesetze gültig zeichnen, eines in naher Zukunft ist der ESM Vertrag. Dieser beinhaltet, daß Staatsschulden zukünftig zentral in Brüssel von der EU geregelt werden. Deutsche Politiker haben darauf dann keinen Einfluss mehr.

Herr Wulff ist da skeptisch, und könnte die Unterschrift verweigern, und das Parlament über das Gesetz abstimmen lassen, ein besserer, demokratischer und fairerer Vorgang.

Weitere Seiten zum Lesen:

http://iknews.de/2012/01/08/wulff-schlachtfest-ii-wollte-er-zuviel-demokratie/

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Ich erweitere die Antwort mit weiteren Gedanken: Mit einem eigenen Einkommen könnte ergänzend Wohngeld in Betracht kommen. Von Gesetz wegen ist auch der Unterhaltsanspruch der Eltern den Kindern gegenüber vorrangig vor Sozialleistungen.

Wohngeldrechner u.a. findest du viele im Netz, z.B. http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/Soziales/Wohngeldrechner.php

Zum Schimmel allgemein: Gesundheitliche Beschwerden mit ärztlichem Attest belegen, Fotos machen etc. Nur Schriftliches hat Beweiskraft, das gilt grade auch bei Schriftverkehr mit Ämtern!!!

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Leider eher nicht, das Amt wird argumentieren, daß Abhilfe geschaffen werden kann durch Mangelanzeige beim Vermieter o.ä.

Für das Amt MUSS eine Notwendigkeit bestehen, sprich Zusammenzug mit Freund, Ehepartner, Nachwuchs, oder nachweislich zerrütteten Familienverhältnissen.

Versuchen tät ichs trotzdem, mehr wie eine Absage gibts nicht, und diese wird dann auch eine Begründung enthalten.

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Ich gehe auf Nummer sicher und fahre zweigleisig mit Gewerbeaufsicht UND Gesundheitsamt!

Danke an alle für Antworten!!!

Hab ich halt mal Nachbarn die mich nicht mögen, selber schuld.

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Erstmal Danke in die Runde.

Meine Überlegung war auch das Bauamt, wegen der eventuellen Brandlast? Möchte mich da aber net zum Äffchen machen, mit einem Griff nach den Sternen.

Gewerbeaufsichtsamt könnt ich mir vorstellen.

Die Frage hatte ich schon gegoogelt und Zeitungsartikel gefunden, wo Kommunen die Betroffenen ganz schön hängen liessen!?

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Betrugsversuch!!!

Mit Scheck und E-Mailverkehr zur Polizei!

Siehe http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?21570-Scheckbetrug-mal-anders&p=118611#post118611

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> Über 95% der de Domains im Internet sind derzeit nicht erreichbar, dies hängt vermutlich mit einem DNS Fehler bei dem de Registrar Denic zusammen. Andere sprechen davon, dass die "Server der Denic abgeraucht" sind, wieder andere vermuten einen massiven Angriff auf das deutsche Internet.

Quelle:

http://www.onlinepresse.info/node/46671

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Update zum Abschluss: Heute wieder abgeholt, Festplatte war hinüber, Austausch im Rahmen der Herstellergarantie ohne Kosten für uns.

Dann bis zum nächsten "Absturz" und Danke :-)

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So, geschafft. Ein wenig kräftiger ziehen, es erscheint die gleiche Drahtaufhängung wie rechts (Klammer), diese zusammendrücken und rausziehen, der Reflektor hängt herunter, und die Leuchtstoffröhren (nicht Neonlampen)können gewechselt werden.

Vielen Dank!

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Rechtlich dagegen vorzugehen ist zeit-und finanzintensiv, nicht zwingend erfolgreich und sollte das letzte Mittel der Wahl sein.

Letztlich entscheidet wohl der Katzendickkopf, wer sein Dosenöffner ist. Das ist eine weit verbreitete Problematik, daß sich Pelznasen wonders heimisch fühlen. Ein Revier erobern und beanspruchen liegt im Wesen und Natur der Katze.

Es muss nicht das Verwöhnen und bessere Futter sein, der schönere Aussichtsplatz am Fenster kann die Wahl schon entscheiden. Davon abzuleiten, es ginge dem Tier bei Dir nicht gut, ist erstmal ein plattes Vorurteil.

Das nächtliche Einsperren ist nicht in Ordnung, sicher auch nicht im Sinne der Freigängerkatze. Diebstahl greift auch nicht. Dabei muss eine fremde, bewegliche Sache (Katze) - einem anderen (Dir) -abgenommen werden - IN DER ABSICHT, sich die Sache rechtswidrig (dauerhaft)zuzueignen---bedeutet: wird die Katze morgens rausgelassen, kann kein Diebstahlstatbestand vorliegen. Soweit meine Laieneinschätzung.

Was Du tun kannst: Spielen, schmusen, verwöhnen, versuchen, der bessere "Dosenöffner" zu sein. Die Katze kostenlos bei TASSO e.V. im Haustierregister anmelden, Du bekommst eine kostenlose Plakette für ein Halsband. Sinnvoll ist auch die Implantation eines RFID Chips (ca. 25,-€) Das Tier ist jederzeit einwandfrei Dir als Besitzer zuzuordnen. Das macht in diesem Fall nur bedingt Sinn, aber wer weiss, wohin die Reise vielleicht noch führt.

Wenn mit den Nachbarn kein gütliches Übereinkommen möglich erscheint, könnte ein "Schiedsmann" als niedrigschwellige juristische Klärungsinstanz vermitteln.

Diesen sollte Dir Dein zuständiges Amtsgericht mitteilen können, bzw. Du findest ihn im Telefonbuch oder der HP des Gerichts.

Es ist ein wenig hart, aber letztlich sollte das Tier entscheiden.

Wünsche viel Glück für einen guten Ausgang!

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