Antwort
Das ist hart..
Soweit ich weiß, muss nach der Probezeit (was ja bei dir der Fall ist) ein wichtiger Grund vorliegen um eine Kündigung zu rechtfertigen.
Darunter fällt zum Beispiel Vorsatz, wie beim Klauen von Sachen im Betrieb.
Ich bin kein Experte aber für mich klingt das bei dir nach einer Kündigung die nichtig ist.
Ich würde auf jeden Fall mir proffesionellen Rat holen, den ich gehe stark davon aus das du in dem Fall nicht so einfach gekündigt werden kannst.
LG