Antwort
Im Normalfall stellt der Verkehrsbetrieb erst nach mehrmaligem Schwarzfahren (hier sind es meines Wissens 3 mal) Strafanzeige - wobei das natürlich von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein kann. Bei einmaligem Fahren ohne Fahrkarte wird also in der Regel keine Strafanzeige zu erwarten sein, denke ich.