Da viele BWL-Marketingstudenten das gleiche lernen und nicht reflektieren...

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Es besteht neben der zunächst geltenden Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung auch die Möglichkeit, anschließend eine sog. NV-Bescheinigung (Nicht Veranlagungsbescheinigung) zu beantragen. Da wird dann praktisch von Amts Wegen festgestellt, dass eine Abgabe der Steuererklärung nicht notwendig ist. Diese NV-Bescheinigung ist zurückzugeben, wenn das Finanzamt hierzu auffordert oder wenn der Inhaber erkennt, dass die Voraussetzungen für ihre Erteilung weggefallen sind - also die Einkünfte gestiegen sind.

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