Hallo,wir wohnen in Schleswig Holstein und haben ein nicht so gutes Verhältnis zum Nachbarn. Schon öfter hat er unser Grundstück für Arbeiten an der gemeinsamen Grenze betreten, und zwar meist wenn wir verreist waren. Nach dem vorletzten Mal haben wir ihm gesagt, dass wir gerne vorher informiert werden würden. Trotzdem hat er bei unserem letzten Urlaub wieder unser Grundstück zusammen mit einem zweiten Nachbarn betreten, ohne uns vorher darüber informiert zu haben. Hierfür gibt es drei andere Nachbarn, die das gesehen haben (und seeehr merkwürdig fanden). Es wurden Sichtschutzzäune inklusive Einbetonieren errichtet, was wir an sich in Ordnung finden. Wir hätten nur gerne vorher davon gewusst und den Termin so haben wollen, das wir anwesend sind. Bei den Arbeiten wurde ein frisch gelockertes Beet festgetrampelt.Ist das erlaubt, das Nachbargrundstück ohne vorherige Ankündigung zu betreten (mal abgesehen von einem Gang zum Briefkasten oder zur Haustür oder Zurückholen eines Balles etc.).Im Nachbarschaftsrecht lese ich etwas vom Hammerschlags- und Leiterrecht, aber das scheint sich mehr auf Gebäudeteile/-wände zu beziehen, oder?Regelungen scheinen auch je nach Bundesland verschieden zu sein, mir wäre wichtig, wie es in Schleswig-Holstein ist.Danke und GrußPatti