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Pattberg

19.07.2012
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Pattberg
19.07.2012, 12:38
Änderung der Beheizung von Nachtspeicher auf Öel-Zentralheizung

In der Teilungserklärung steht:Die Beheizung erfolgt durch Nachtspeierhezungen. Nun will man mit doppelt qualifizierter Mehrheit beschließen eine Zentralölheizung anzu- schaffen auf Kosten der Gemeinschaft.Die Telungserklärung soll nicht geändert werden. Der Vewalter vertrtt die Meinunmg ,es handelt sich um eine bauliche Veränderunmg als Modernisierung,Einstimmigkeit wäre nicht erforderlich. Ich habe mir als einziger in der Gemeinschaft vor 6 Jahren neue Nachtromspeicheröfen gekauf, die noch eine Erlaubnis von ca. 25 Jahre haben und nicht 2019 auslaufen.

...zum Beitrag
Antwort
von Pattberg
23.07.2012, 11:58

Die erste Antwort zu meiner Frage ist völlig unqualifiziert und zeugt von null Rechtskentnisse zu WEG. M.f.G. Pattberg

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