Wenn Ihr beide ungefähr das gleiche Gehalt habt, wäre es besser wenn ihr beide jeweils die Steuerklasse IV nehmt. Wenn Dein Partner nur Aushilfslohn oder ein sehr geringes Gehalt bekommt dann würde ich für Dich die Steuerklasse III (geringe Abzüge) nehmen und für Deinen Partner die Steuerklasse V (sehr hohe Abzüge). Es ist übrigens ganz einfach einen Brutto-Netto Rechner zu nutzen. Wenn Du Probleme damit hast helfe ich Dir gerne. Man muss die Steuerklassen schon richtig wählen sonst kommt nachher die große Überraschung wenn aufgrund der Einkommensteuer-Erklärung nachgezahlt werden muss.
Während der Probearbeitszeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Schreibe Deinem jetzigen Arbeitnehmer eine Kündigung ohne Angabe von Gründen. Schau in Deinen Arbeitsvertrag (wenn es denn einen gibt!) wie lang die Kündigungsfrist während der Probezeit ist. Ansonsten gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Danach dauert die Kündigungsfrist während einer Probezeit 2 Wochen. Nur durch einen Tarifvertrag, nicht aber durch eine Regelung im Arbeitsvertrag, kann die Kündigungsfrist während der Probezeit weiter gekürzt werden. Bis zum Zeitpunkt der fristgemäßen Kündigung sollten Deinem jetzigen Arbeitgeber die Krankmeldungen vorliegen. Erst ab dem Datum der Kündigung kannst Du nach Rücksprache mit Deinem Arzt eine neue Tätigkeit beginnen.
Tipp: Du könntest mit Deinem Arbeitnehmer jedoch eine sofortige unbezahlte Freistellung vereinbaren. Dann musst Du Dich allerdings bei Deiner Krankenkasse melden, dass Du Dich wieder fit fühlst und wieder arbeiten gehen möchtest. Die Arbeitsunfähigkeit wird damit ab dem Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme bei Deinem neuen Arbeitgeber aufgehoben. Dann wirst Du mit niemandem in Konflikt geraten
Gruß Patricia
Nein, brauchst Du nicht da es sich um eine Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfreie Beschäftigung handeln wird. Der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Lohnsteuer (hierzu ist keine Angabe der Steuerklasse notwendig) und pauschale Beiträge zur Krankenversicherung. Du bekommst die 450,-- € komplett ausgezahlt. Du musst auch noch darauf achten, ob Du pauschale Beiträge zur Rentenversicherung zahlen möchtest oder nicht. Wenn Du Dich nicht dagegen entscheidest kriegst Du weniger als 450,00€ raus und der Betrag wird in irgendeiner -mir nicht bekannten Weise- auf Deine spätere Rente angerechnet. Ich hoffe ich konnte Dir helfen Gruß Patricia
Wenn Deinem Chef die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt musst Du Dich nicht dafür rechtfertigen. Krank ist krank und nicht arbeitsfähig. Um das Arbeitsklima nicht zu vergiften solltest Du dennoch zurückrufen und sagen das es Dir immer noch nicht besser geht. Dein Arbeitgeber kann Dir gar nichts wenn Du Dich Deiner Krankheit entsprechend schonst. Arbeiten trotz Arbeitsunfähigkeit kann Dir eine ganze Menge Ärger einbringen. Du kannst jedoch ohne Probleme bei Deiner Krankenkasse anrufen und Dich dort als wieder gesund melden. Dann kannst Du ohne Probleme wieder arbeiten gehen. Mach Dir nicht allzu viele Sorgen wegen Deinem Chef, er muß Deine Krankheit akzeptieren und Du bist noch nicht einmal verpflichtet ihm zu sagen was Du hast. Weder der Arzt noch die Krankenkasse werde dem Arbeitgeber Auskunft darüber geben. Falls es Dir Montag immer noch nicht gut geht solltest Du unverzüglich anrufen und mitteilen, das Du noch mal zum Arzt gehst. Ich wünsche Dir gute Besserung und mach Dir nicht so viele Gedanken.
Gruß PatriciaV