Vermieter dürfen nicht generell die Haltung von Hunden únd Katzen verbieten. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Ein BGH-Urteil regelt die Haltung von Hunden in Mietwohnungen Derartige Klauseln in Mietverträgen stellen eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und sind deshalb unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch (gestern) verkündeten Urteil (Az. VIII ZR 168/12).
Die Unwirksamkeit des generellen Verbots führe jedoch nicht dazu, „dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann“, stellte der 8. Zivilsenat des BGH klar. Vielmehr müsse eine „umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen“.
Hätte man übrigens auch googlen können...