Nehmen wir an, der Mieter meldet dem Vermieter, dass zB der Durchlauferhitzer tropft. Daraufhin kümmert sich der vermieter sofort um eine Reparatur und bittet den Mieter, einen Termin mit dem bestellten Handwerker zu vereinbaren. Der Mieter sagt aber alle möglichen Termine ab (obwohl er Zeit gehabt hätte) und lehnt es vehement ab, einen Termin mit dem Handwerker auszumachen, auch auf Drängen des Vermieters. Ist der Vermieter jetzt zahlungspflichtig, wenn Folgeschäden entstehen sollten, der Durchlauferhitzer zB kurz vor Weihnachten kaputt geht?
Mieter lehnt Reparatur eines Schadens ab - muss Vermieter Folgeschäden zahlen?
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