Die Rückzahlung ist für meine Einheit.

Ich erhielt eine Abrechnung für die gesamte WEG und meine Einheit.

Die Frage ist, wie ich die Rückzahlung zwischen Mieter und mir zu verteilen habe.

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Voller Hoffnung trat er an den princeps heran und bat diesen, dass er ihm helfe.

Vorsicht nur bei der Übersetzung von princeps: Hier sind, je nach Kontext, ganz unterschiedliche Bedeutungen möglich. Deshalb habe ich es unübersetzt gelassen.

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Darf ich das Hausgeld kürzen?

Hallo zusammen,

ich habe ein akutes Problem mit der Hausverwaltung des Objektes, in dem sich meine Eigentumswohnung befindet und bitte diesbezüglich um Rat.

Der Vertrag mit der Verwaltung läuft noch ca. 14 Tage. Auf der letzten Eigentümerversammlung im Juli kündigte die Verwaltung an, dass mit Auslauf des bestehenden Vertrages eine neue Verwaltung eingesetzt werden und hierüber im Umlaufverfahren abgestimmt werden soll. Der Beschluss wurde von der Versammlung angenommen.

Allerdings hat sich die Verwaltung bis jetzt, 14 Tage vor Ablauf des Vertrages, nicht mehr bei mir gemeldet. Auf diverse Anfragen hat sie mit keinem Wort reagiert. Ich habe keinerlei Informationen darüber, wie es nach Ablauf des Vertrages weitergehen soll.

Meine Frage ist nun, wie ich mich mit der Zahlung des Hausgeldes verhalten soll. Die Verwaltung ist sehr unzuverlässig und ich befürchte, dass ich das Geld, das ich der Verwaltung für die Zeit nach dem Ablauf des Vertrages überweise, nie wieder sehen werde und ich am Ende doppelt zahlen müsste, wenn eine neue Verwaltung eingesetzt sein sollte.

Darf ich nun:

1) das Hausgeld kürzen und nur für die 14 Tage des angebrochenen Monats an die Verwaltung überweisen, für die die Verwaltung noch bestellt ist?

2) für kommende Monate das Hausgeld einbehalten, bis die Sachlage geklärt ist?

Zudem hatte mir die Verwaltung wegen einer fehlerhaften Wohnungsgrößenberechnung über einen längeren Zeitraum zu viel Hausgeld abgerechnet. Darf ich die nächste Zahlung um das zuviel bezahlte Hausgeld kürzen, um es nicht später einklagen zu müssen?

Ich bin für jede fachkundige Hilfe sehr dankbar und bitte darum, dass nur diejenigen, die sich ihrer Sache wirklich sicher sind, eine Antwort schreiben.

Ich bedanke mich schon im Voraus ganz herzlich für die Hilfe! Es ist toll, dass so ein Forum gibt!

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Vielen Dank für die Antworten, die ich bis jetzt erhalten habe. Einige Gedanken haben mir bereits sehr viel weitergeholfen.

Gerne gebe ich noch einige weitere Informationen:

Es handelt sich um eine kleinere WEG mit nicht einmal 10 Eigentümern. Ich habe die Wohnung erst letztes Jahr von einem Immobilienunternehmen erworben. Eine WEG bildet sich gerade. Einen Beirat gibt es noch nicht.

Die Zahlung des Hausgeldes erfolgte bis jetzt auf das normale Geschäftskonto der Verwaltung, die eine Tochterfirma des Verkäufers ist. Da die Verwaltung aufgrund diverser Streitigkeiten nicht mehr mit mir kommuniziert, weiß ich gar nichts über das Hausgeld, nicht einmal, ob es ein Konto der WEG gibt, auf das das Hausgeld weitergeleitet wird.

Der Verwaltervertrag läuft definitiv in ca. 14 Tagen aus. Bislang habe ich keine Kenntnis, wie es weitergehen soll. Die aktuelle Verwaltung äußerte nur, sich zurückziehen zu wollen. In der Versammlung wurde nur beschlossen, im Umlaufverfahren über die Einsetzung einer neuen Verwaltung zu entscheiden. Einer Verlängerung des aktuellen Vertrages wurde also keinesfalls zugestimmt. Das alles liegt schriftlich im Protokoll vor.

Da die Verwaltung nicht mit mir kommuniziert, komme ich auch nicht an die Namen der anderen Eigentümer, die ich persönlich nicht kenne. Vielleicht wird mir hier das Grundbuchamt weiterhelfen.

Vielleicht sollte ich wirklich das Hausgeld zurückbehalten, weil ich ja nicht weiß, was mit den Zahlungen geschieht - oder auf ein separates Konto überweisen.

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