Hallo,
ich bin vor zwei Jahren aus MA weggezogen und erhielt während meiner Zeit in der neuen Stadt einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid, sowie eine Vorladung zur Abgabe der EV wegen einer Schlussrechnung des Energieversorgers, die ich erst 4 Monate NACH Erhalt des Mahnbescheids erhielt. Leider hatte ich auf den Mahnbescheid nicht reagiert und dagegen keinen Widerspruch eingelegt.
Es stellte sich außerdem heraus, dass die Forderung total überzogen und unmöglich war. Angeblich hatte ich in einem Zeitraum von effektiv 35 Tage (10.02. - 31.03.) den gleichen Verbrauch, wie im gesamten Jahr 2006 (3.800 kWh), also 463% mehr Verbrauch, worauf mich der Versorger auch noch freundlicherweise aufmerksam machte.
Natürlich habe ich die Rechnung nicht bezahlt, kann mir jedoch ein Gerichtsverfahren nicht leisten. Außerdem denke ich nicht, dass ich aufgrund des Versäumnisses, dem Mahnbescheid zu widersprechen, gute Chancen vor Gericht hätte. Habe mich mittlerweile sogar an die Presse gewandt.
Nun beabsichtige ich, zum 01.05. wieder nach MA zu ziehen. Meine Frage:
Darf der Versorger die Gasversorgung in der neuen Wohnung aufgrund dieser Rückstände aus der alten Wohnung bereits bei Einzug einstellen?
Und hat jemand einen Hinweis, wie ich im aufgeführten Fall noch vorgehen könnte? Die Anwälte des Versorgers stellen sich natürlich quer.
Gruß