Hallo, das Bedarf einer zweiseitigen Betrachtung.
Eigentlich ist es Sache des Veranstalters das Mitschneiden von Aufnahmen zu regeln.
Grundsätzlich werden Veröffentlichung von aufnahmen, auf denen Personen zu sehen sind, durch das KunstUrhG (Kunsturheberrechtsgesetz) geschützt und gleichermaßen durch die abgebildeten Personen anfechtbar. Solange du eine Veranstaltung zu privatem Zwecke filmst ist dagegen nichts einzuwenden(künstlerische Freiheit). Wenn du aber solche Mitschnitte Veröffentlichst, können Personen oder berechtigte Interessengruppen(gemeint sind in diesem Fall z.B. die Produzenten hinter den Musikern, die ein wirtschaftliches Interesse verfolgen) natürlich von ihrem Recht gebrauch machen und dieser Veröffentlichung widersprechen.
Die Plattform, auf der du das Viedeo hochgeladen hast, ist folglich nur dem Gesetz gefolgt.
Wenn Auf deinen Filmaufnahmen hauptsächlich die Personen auf der Bühne zusehen sind, und der Fokus nicht auf einer "unüberschaubaren Menge an Menschen", also dem Publikum und der Atmosphäre liegt, wären eigentlich die Einwilligung der dargestellten Personen erforderlich.
Ich an deiner Stelle würde nur aus diesem Grund aber nicht direkt alle videos vom Netz nehmen, übertriebene Panik ist nicht notwendig. Man kann dich erst verklagen, wenn du konkret angemahnt wurdest. Das hat ja aber die Plattform für dich gemacht... also kein Stress =)