Ja, macht es. Blau.de ( E-Plus Netz, aber ok ) kaufen. Simkarte kostet 9,90 € mit 10 € Startguthaben.

Musst noch Guthaben kaufen. Dann die Internetflat 5 Gb für 19,80 € monatlich buchen und alles ist cool.

...zur Antwort

Da du vor allem wegen Aggressionsproblemen in der Klinik bist, ist es ganz wichtig, dass du ganz ruhig und möglichst frei von Emotionen dem Richter deine Lage erklärst.

Es ist weiter wichtig, dass du sagst du bist nicht verrückt. Das du alles sehr bereust, einsiehst das du Mist gebaut hast und dich in Zukunft bessern wirst.

Eventuell auch mitteilst, dass du an einem Anti Aggressionstraining teilnehmen wirst.

Der Richter wird dich auch fragen, wo du nach deiner Entlassung unterkommen kannst. Wobei das zweitrangig ist.

Natürlich kannst du auch monieren, dass du in der Klinik ohne jegliche schriftliche Dokumente verharren musst und das das nicht rechtens ist.

Der Richter kommt da in seinen Freizeitklamotten an. Meistens Anzug, durchaus aber auch nur ne Jeans mit Hemd und eventuell Blazer. Das sind ja normale Menschen.

Das bedeutet aber auch:  Es gibt unsympathische und freundliche, kompetente und nicht so kompetente.

...zur Antwort

Ich hasse Silikon! Jede Frau die sich ohne Not ( Brustkrebs, Unfall, von Natur aus absolut unansehnlich, Schwangerschaft ) ihre Brüste mit Silikon aufpimpen lässt, hat für mich keine Würde.

70F ist natürlich heftig. Die meisten fühlen sich mit größeren Brüsten angeblich attraktiver. Mir ist die Größe egal - hauptsache echt und der Charakter muss stimmen.

...zur Antwort

Setze ihr schriftlich eine Frist von 2 Wochen, in der sie einen verbindlichen Termin mit dir ausmachen soll. Verstreicht der Termin ergebnislos, setze eine Nachfrist von einer Woche.

Mach von den Schreiben Kopien und lass diese von einen Zeugen ( den du vertrauen kannst ) für den Inhalt und für die Zustellung unterschreiben.

Kommt sie deinen Aufforderungen nicht nach:

-  Strafanzeige wegen Unterschlagung nach § 246 StGB stellen

-  beim Amtsgericht die Durchsuchung der Wohnung nach den §§ 102 - 107 StPO beantragen

...zur Antwort

Ein Richter, eventuell Schöffen und natürlich der Staatsanwalt dürfen sich von sowas null komma null beeindrucken lassen!

Es gibt die Grundsätze der richterlichen Neutralität und Objektivität. Wird beides nicht beachtet, kann man gegen den Richter einen Befangenheitsantrag stellen.

...zur Antwort

Pauschal stehen dir 1.045,04 € monatlich an Freibetrag bei einem gepfändeten P-Konto zu. Ab 1.07.2015 beträgt dieser Freibetrag 1.073,88 € .

Hast du ein Kind, so erhöht sich der Freibetrag um 393,30 € monatlich. Ab 1.07.2015 sind es 404,16 € .

Du musst zu deiner Bank, die Geburtsurkunde deines Kindes im Original mitnehmen und die Erhöhung des Freibetrags beantragen. Dies sollte innerhalb von 4 Banktagen erfolgt sein.

Der Freibetrag gilt auch rückwirkend für Juni 2015 .

Guthaben aus dem Vormonat, was zum Freibetrag gehört und noch nicht verfügt wurde, muss einmalig in den nächsten Monat übertragen werden und steht dann zusätzlich zum Freibetrag des neuen Monats zur Verfügung.

Das heißt:  Stünden dir für Juni noch ca. 300 € zu, müssen diese 300 € in den Juli übertragen werden und stehen dort zusätzlich zum neuen Freibetrag zur Verfügung.

Wenn du weitere Kinder hast, kannst du den Freibetrag weiter erhöhen lassen. Geh also mit deinem Personalausweis und der Geburtsurkunde zu deiner Bank und beantrage die Erhöhung des Freibetrags rückwirkend ab Juni 2015 .

Nimm auch Bescheinigungen der Familienkasse über das Kindergeld mit und beantrage ebenso dessen Berücksichtigung bei deiner Bank. Das Kindergeld steht dir zusätzlich zum erhöhten Freibetrag zu.

Also für Juni 2015:

1.045,04 € fester Freibetrag, plus 393,30 € wegen einem Kind, plus 184 € Kindergeld = 1.622,34 € maximaler Freibetrag

Wenn du nur 1.400 € Einkommen hattest, müssen auch nur 1.400 € ausgezahlt werden. Logisch.

Für Juli 2015 stünde dir maximal zu:

1.073,88 € fester Freibetrag, plus 404,16 € wegen einem Kind, plus 184 € Kindergeld = 1.662,04 € maximaler Freibetrag

Denk dran:

Ein P-Konto darf nicht teurer als das reine Girokonto zuvor sein. Deine Bankkarte darf nicht gegen eine Servicekarte eingetauscht werden.

Vermeide Einzahlungen und Überweisungen jeglicher Art ( außer natürlich dein Gehalt ) auf deinen Konto. Auch nicht durch Dritte. Denn jede Gutschrift mindert deinen Freibetrag.

Bekommst du zum Beispiel 1.400 € Gehalt, hebst 700 € ab und zahlst die 700 € wieder auf dein Konto ein, hast du in dem Monat 2.100 € Einnahmen erhalten. Und damit liegst du weit über der Freigrenze. Würdest dir also massiv selbst schaden.

So wird das bei einem gepfändeten P-Konto gehandhabt. Also Einzahlungen und Überweisungen von dir und Dritten vermeiden!

http://www.p-konto-info.de/p-konto-freibetrag-2015.html

...zur Antwort

Iss mal 5 Milchschnitten nacheinander. Wenns dann immer noch nicht kommt - Arzt!

...zur Antwort

;-DDD

Amtsanmaßung! Ist nach § 132 StGB strafbar. Er darf keine Verbotsschilder aufstellen.

Der Typ darf sich nicht anmaßen, seine eigenen Regeln aufzustellen!

...zur Antwort

Spitze. Wenn du dazu nicht rauchst, keine Drogen nimmst, nicht gläubig bist, nicht auf Party`s gehst und nicht viele ( falsche ) Freunde hast, dann bist du perfekt!

...zur Antwort

Wenn du da persönlich erscheinst, ist es in einer halben Stunde erledigt.

...zur Antwort