Folgender Fall: Zwei Hauptmieter, ein Untermieter. Dem Untermieter soll nun zum nächsten Monat wegen großer Differenzen gekündigt werden.
Im Untermietvertrag steht: "Untermietvertrag zwischen NAME Hauptmieter 1, NAME Hauptmieter zwei und NAME Untermieter"
und unter
"Beginn und Dauer des Mietverhältnis": "Das Mietverhältnis beginnt zum 1.2.2015 und ist befristet bis 31.12.2015. Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der Schriftform. Auf die Kündigung des Mietverhältnisses finden die Vorschriften der §§ 573 ff BGB Anwendung."
Unterschrieben hat allerdings nur einer der beiden Hauptmieter. Ist der Vertrag mit nur einer Unterschrift überhaupt gültig? Wie ist es mit der Kündigungsfrist, kann einfach so zum 1.4. gekündigt werden?
Vielen herzlichen Dank!