Hallo Miteinander,

wir fragen uns gerade, ob der Lehrer in der Pflicht ist, den Eltern eine Abrechnung über die Kosten der Klassenfahrt zu erstellen. Also evtl. Fahrkosten, Unterkunft, Ausflüge, Verpflegung, etc. Dies inkl. Rechnungen und Kaufquittungen von Supermärkten usw.

Natürlich kann nicht jeds Eis mit Quittungen belegt werden aber es sollte schon aufgeführt sein.

Was ist, wenn diese Abrechnung nicht erstellt wurde, Quittungen evtl. nicht mehr (Klassenfahrt Ende letzten Schuljahres) vorhanden, bzw. gar nicht gesammelt. Gibt es da eine Verjährung und welchen "Straftatbestand" würde der Lehrer sich schuldig machen?

Gibt es da evtl. Unterschiede in Hinsicht auf die Schulform? (Regelschule, Förderschule, Privatschule)

Bin gespannt auf die Antworten.