Antwort
Na selbstverständlich muss der Käufer das Geld für den Artikel, den er ersteigert hat, ersetzt bekommen. Es ist ja schließlich nicht seine Schuld und er wollte ihn ja auch kaufen. Ist eben Pech - und Ebay kann da auch nichts machen, als dem Ersatz zuzustimmen. Es kommt ja auch vor, dass beim Versand ein Artikel beschädigt wird und dafür müssen ja auch die Bringedienste haften.