Ich würde jetzt einfach mal ohne jegliches Wissen einfach mal antworten':)
Ich denke es kommt darauf an, ob die Gerichtsmediziner B überhaupt untersuchen und ob die Tat als Totschlag oder Mord angesehen wird, denn A kann sich auch rausreden, es wird schwer nachweisbar sein, dass die Substanz von ihm stammt.
Und drittens, könnte es sein dass die Tat verjährt. Also glaub ich. Kenne mich auch nicht so ganz aus:')