Hallo!
Ich hatte gestern auf der Arbeit einen Kunden (ausländischer Abstammung, nicht sehr gutes Deutsch) der nach einem "Ausländerlager" in der Nähe fragte. Ich wusste erstmal garnicht was er meinte, bei weiterem Nachfragen wiederholte er nur immer wieder Ausländerlager. Ich war mir dann sehr Sicher das er ein Asylantenheim meinen müsse, sonst fiel mir nichts weiteres ein ...
Wie auch immer, ich sagte ihm wie man zum nächsten Asylantenheim komme, beschrieb den Weg und weg war er. Eine Kollegin saß neben mir, bekam das ganze mit, schaute auch ganz fragend drein. Ich fragte sie dann ob sie eine Ahnung habe was er sonst unter Ausländerlager verstehen könne ... Sie hatte keine Ahnung, ich sagte daraufhin Scherzhaft das ich im Zusammenhang mit diesem Wort nur an Lager wie Auschwitz denken müsse. Zu dem Zeitpunkt waren wir alleine, kein anderer konnte das hören.
Einen Tag später saß ich beim Vorgesetzten und bekam einen Einlauf. Ich selber arbeite für diese Firma garnicht, mache da nur 2 Wochen zum Schnuppern sozusagen. Zurück zu meiner Firma geschickt hatte ich ein Gespräch mit meinem Ausbilder. Dieser sagte er hätte sich gegen eine Kündigung entschieden aus verschiedensten Gründen, jedoch fällt noch ein Gespräch zwischen meinem Ausbilder und dem Chef an, welcher das aller-letzte Wort hat.
Nun die Frage, ist eine Äußerung wie diese Strafbar bzw ein Kündigungsgrund? Niemand anderes hörte dies. Diese Aussage drückt zu keinster Weise eine politische Gesinnung aus noch ist es Volksverhetzend etc. Wenn man es so will ist es eine bloße Nennung des Wortes Auschwitz ... Das kann doch nicht verboten sein?!
Und nein, ich Vertrete keinerlei ausländerfeindlichen Meinungen (= Ich selber bin halber Ausländer.