Bei einer Eigentümerversammlung gilt zuerst immer die Teilungserklärung..., in dieser werden die Stimmanteile, respektive die prozentuale Aufteilung der Wohnsanteile, hier evtl. die m²Wfl./Nfl. zzgl. Nebenräume in der Sondernutzung des jeweiligen Eigentümers kalkuliert. Auch das Allgemeineigentum wie Sondereigentum und deren Nutzungen sind niedergeschrieben. Also zuerst die Teil.-Erkl. prüfen. Variante 1: Teilungserklärung nach Stimmanteil - bei einem 4-Fam.-Hs. also 4 Stimmen, unabhängig der Flächen. Vorteil: es entsteht eine demokratische Abstimmung, kann u. U. aber auch zu einer Pattsituation führen - Nachteil: die größte Wohnung hat nur 1 Stimme - aber die größte Belastung der Betr.-Kst.-Abrechnung anteilig; Variante 2: Teilungserklärung nach Prozentualer Aufteilung - hier wird die Flächenberechnung der m² in der prozentualen Aufteilung zugrunde gelegt. Vorteil: der Eigentümer mit dem größten proz. Anteil stimmberechtigt. Nachteil: u. U. Benachteil. der anderen Eigent.; Im Detail kann hier in der besseren Antwort das Internet unter "Eigentumsversammlung/WEG Recht" helfen. Ich hoffe, ich durfte oberflächlich, aber unverbindlich eine kleine erste Antwort geben.
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