Antwort
Bei einem schwerwiegenden Verstoß („A-Verstoß“) oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen („B-Verstoß“) innerhalb der Probezeit muss der Delinquent an einem Aufbauseminar teilnehmen. Die Probezeit verlängert sich dann einmalig um zwei Jahre.
Das ist von Wikipedia. Ich weiß jetzt nicht genau was jetzt als A oder B Verstoß eingestuft wird aber das kann man ja sicher Googlen. ^^ Aber ich glaube bei 24 km/h musste zum Seminar, bin mir da aber nicht ganz sicher. Das kann dauern bis du Bescheid bekommst, die haben manchmal viel zu tun.