Guten Tag!
Ich habe folgendes Problem:
Ich möchte anfang Februar in eine neue Wohnung einziehen, mit meinem neuen Vermieter ist soweit alles geregelt und ich muss erst ab März Miete zahlen.
In meinem jetzigen Mietvertrag (besteht seit dem 16.12.2014) stehen folgende Klauseln:
Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist für beide Parteien richtet sich nach dem Gesetz. Sie beträgt für den Mieter 3 Monate.
Beie Parteien verzichten auf das Recht zur ordentlichen Kündigung für die Dauer von einem Jahr ab Vertragsschluss. Eine ordentliche Kündigung kann frühstens ZUM Ablauf dieser Zeit erklärt werden. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
Ich hab mich natürlich schon vorher hier im Forum informiert ob ich ähnliche Fälle finde, aber die Meinungen gehen immer auseinander. Manche sagen, dass ich, in meinem Fall im Februar ausziehen kann wenn ich diesen Monat noch kündige für November. Andere widerrum sagen mir dass ich erst zum 01.01.2016 Kündigen kann + die 3 Monate Frist.
Wäre das der Fall müsste ich 2 Monate noch Miete zahlen obwohl ich nicht mehr dort wohne, das versuche ich zu umgehen :P
Danke für eure Hilfe!!