Antwort
Hallo,
falls eine nicht-deutsche Rente bezogen wird kann die deutsche Krankenversicherung gekuendigt werden bzw. gilt der Wohnort als zustaendig fuer die Krankenversicherung. Falls ausschliesslich eine deutsche Rente bezogen wird kann man weiter in Deutschland krankenversichert sein. Warum KANN und nicht MUSS? Ich gebe zu bedenken, dass beim direkten Vergleich mancher Leistungen z.B. Pflegeversicherung das deutsche Leistungsniveau aufgrund der wirtschaftlichen Moeglichkeiten evtl. fortgeschrittener bzw. anders strukturiert ist als das einer tuerkischen Krankenkasse. Ansprechpartner (per Telefon, eMail) sind auch die Deutsche Rentenversicherung(Krankenversicherung fuer Rentner) und die Krankenkasse bei der deine Eltern versichert sind.
MFG