4 Eigentümer- 2 wollen Verwalter wechseln, 1 ist dagegen und 1 unbekannt da der Verwalter trotz schriftlicher Anforderung den Namen nicht nennt. Seit Wochen antwortet der Verwalter nicht . Entscheidet die numerische oder Anteilsmehrheit? Der Verwalter ist seit mindestens 8 Jahren nicht erneut in der Eigentümerversammlung gewählt worden. Seit Wochen antwortet er auch nicht mehr auf E-Mails. Bei mündlichen Anfragen sagt er einen Erledigungstermin zu den er aber einfach nicht einhält. Sturmschaden wurden der Versicherung nicht gemeldet-trotz Aufforderung und seiner Zusage. Bei Reparaturen werden keine Anfragen erstellt sondern immer bestimmte Firmen beauftragt. So könnte ich noch viele Beispiele nennen. Neue Verwalter haben sich vorgestellt aber können 2 EGT ihn beauftragen?
Wie ist das rechtliche und richtige Vorgehen?