Neue Richtlinie Psychotherapie auch bei laufender Behandlung?
Hallo, ich hoffe, die Frage doppelt sich nun nicht...
Zu meiner Situation in Kürze: Vor 2 Jahren erlitt ich in Folge beruflicher und privater Überlastung eine depressive Episode, Panikattacken (später analysiert Anpassungsstörungen, emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit). Meine Hausärztin schrieb mich sofort krank, setzte mich auf leichte Antidepressiva und meine Krankenkasse genehmigte 50 Sitzungen Langzeittherapie bei einer Therapeutin ohne Kassensitz, um schnell wieder auf die Beine zu kommen. Während der Therapie wurde klar, dass die Ursachen für meine Störungen viel tiefer sitzen und es wurden weitere 50 Sitzungen genehmigt. Diese sind nun aufgebraucht. Ich fühle mich im Alltag sicherer, gehe wieder arbeiten. Hab allerdings noch einige Themen zu bearbeiten und fand noch keinen runden Abschluss um einen Rückfall zu vermeiden.
Der Antrag wurde wie folgt abgelehnt: Ein simpler Anruf der Krankenkassenmitarbeiterin mit dem Hinweis, es gäbe seit 01.04.2017 neue Richtlinien und ich möge bitte eine Akutsprechstunde vereinbaren um abzuklären ob eine psychische Krankheit vorliegt. Und selbst wenn, würde Sie nur noch 12, aber auf keinen Fall 30 Stunden genehmigen (sicher um einen Gutachter zu umgehen?)
Meine Fragen sind sicherlich klar: Tritt die neue Regelung überhaupt für laufende Behandlungen in Kraft? Muss die Krankenasse nicht einen Gutachter anfordern? Sollte ich mir die "Absage" schriftlich geben lassen? Kann ich etwas tun oder sollte ich den Weg über die Akutsprechstunde gehen? (Ich bin mir sicher meine Therapeutin wird auch noch das Gespräch mit der Mitarbeiterin suchen.....)
Danke vielmals vorab!