ACHTUNG  -  Der Zinssatz ist sehr sehr hoch. Ich würde bei der Advanzia Bank aufpassen.

Kreditverträge
können gemäß § 138 Absatz 1 BGB sittenwidrig sein, wenn zwischen
Leistung und Gegenleistung ein „auffälliges Missverhältnis“ besteht und
der Kreditgeber die schwächere Lage des anderen Teils bewusst zu seinem
Vorteil ausnutzt oder sich leichtfertig der Erkenntnis verschließt, dass
der Kreditnehmer sich nur wegen seiner schwächeren Lage auf die
drückenden Bedingungen einlässt (vgl. BGH, Urt. vom 11. Januar 1995 –
Az. VIII ZR 82/94 m. w. N.; OLG Stuttgart, Urt. vom 21. Dezember 2009 –
Az. 6 U 110/09; Palandt, BGB, 76. Auflage 2017, § 138 Rn. 25).

Ein solches den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründendes „auffälliges
Missverhältnis“
ist nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs stets dann zu bejahen, wenn der Vertragszins den
marktüblichen Effektivzins um das "Doppelte vom Üblichen", also relativ um 100% oder absolut um 12 Prozentpunkte
übersteigt (vgl. BGH, Urt. vom 29. Juni 2007 – Az. V ZR 1/06; BGH, Urt.
vom 02. Juli 2004 – Az. V ZR 213/03; BGH, Urt. vom 19. Januar 2001 –
Az. V ZR 437/99; BGH, Urt. vom 20. Juni 2000 – XI ZR 237/99; BGH, Urt.
vom 08. November 1991 – Az. V ZR 260/90; BGH, Urt. vom 11. Dezember 1990
– Az. XI ZR 69/90; BGH, Urt. vom 13. März 1990 – Az. XI ZR 252/89; BGH,
Urt. vom 20. Februar 1990 – Az. XI ZR 195/88).

Der effektive marktübliche Zinssatz ist für die Zeit nach dem Monat Juni 2003 dem in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlichten deutschen Beitrag der „EWU-Zinsstatistik“ zu entnehmen (vgl. OLG Köln, Beschl. vom 03.05.2016 – Az. 13 U 33/16; AG Brandenburg, Urt. vom 23. Februar 2011 – Az. 34 C 44/10; Münchener Kommentar, BGB, 7. Auflage 2015, § 138 Rn. 119). Im Falle von Kreditkartenverträgen ist die Zinsstatistik der Kategorie „Effektivzinssätze Banken DE / Neugeschäft / Revolvierende Kredite und Überziehungskredite an private Haushalte“ als marktüblicher Vergleichszinssatz heranzuziehen. In diese Statistik fließen sowohl Überziehungskredite einschließlich eingeräumter und nicht eingeräumter Überziehungen, Kontokorrentkredite und seit Juni 2010 auch sogenannte revolvierender Kredite, also auch Kreditkarten. Entsprechend der Zeitreihe SUD112 in der Kategorie „Effektivzinssätze Banken DE / Neugeschäft / Revolvierende Kredite und Überziehungskredite an private Haushalte“ beläuft sich der Vergleichszinssatz seit Dezember 2016 auf 8,54% (vgl. Webseite der Deutschen Bundesbank). Der effektive Jahreszinssatz der "MasterCard Gold" der Advanzia Bank beläuft sich dagegen auf bis zu 22,90% (vgl. AGB der Advanzia Bank).Der effektive marktübliche Zinssatz ist für die Zeit nach dem Monat Juni
2003 dem in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten deutschen Beitrag der „EWU-Zinsstatistik“ zu entnehmen
(vgl. OLG Köln, Beschl. vom 03.05.2016 – Az. 13 U 33/16;
AG Brandenburg, Urt. vom 23. Februar 2011 – Az. 34 C 44/10; Münchener
Kommentar, BGB, 7. Auflage 2015, § 138 Rn. 119). Im Falle von
Kreditkartenverträgen ist die Zinsstatistik der Kategorie
„Effektivzinssätze Banken DE / Neugeschäft / Revolvierende Kredite und
Überziehungskredite an private Haushalte“ als marktüblicher
Vergleichszinssatz heranzuziehen. In diese Statistik fließen sowohl
Überziehungskredite einschließlich eingeräumter und nicht eingeräumter
Überziehungen, Kontokorrentkredite und seit Juni 2010 auch sogenannte
revolvierender Kredite, also auch Kreditkarten. Entsprechend der
Zeitreihe SUD112 in der Kategorie „Effektivzinssätze Banken DE /
Neugeschäft / Revolvierende Kredite und Überziehungskredite an private
Haushalte“ beläuft sich der Vergleichszinssatz seit Dezember 2016 auf
8,54% (vgl. Webseite der Deutschen Bundesbank). Der effektive
Jahreszinssatz der "MasterCard Gold" der Advanzia Bank beläuft sich
dagegen auf bis zu 22,90% (vgl. AGB der Advanzia Bank).

Aus
dem von der Advanzia Bank geforderten Zinssatz (22,90% p.a.) und dem
marktüblichen Vergleichszinssatz (8,54% p.a.) folgt derzeit ein
relativer Zinsunterschied in Höhe von 168,15% bzw. ein absoluter
Zinsunterschied von 14,36 Prozentpunkte. Damit liegt nach der ständigen
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein sittenwidriger Zinssatz vor!

Diese Auffassung hat übrigens bereits der bekannte Verbraucherrechtler
Prof. Dr. Udo Reifner vertreten (VuR, 2009, 170) und zur Advanzia Bank
Folgendes ausgeführt:

„Wohin das Geschäft driftet, zeigt die Advanzia Bank aus dem
luxemburgischen Munsbach. Sie bietet die „gebührenfreie Mastercard Gold”
an. Allerdings handelt es sich hier um wucherische Kredite . . .Wird der offene Saldo der Monatsabrechnung nicht bis spätestens 20 Tage
nach Erhalt der Rechnung manuell überwiesen, berechnet der Anbieter
bonitätsabhängig mindestens 17,90 % p. a. an Effektivzinsen für
getätigte Einkäufe. Bei Bargeldverfügungen wird der Effektivzins
grundsätzlich ab Transaktionsdatumberechnet, er liegt z. Zt. bei 25,94
%. Auf Guthabenbasis kann das Kreditkartenkonto nicht geführt werden.
Hinzu kommt, dass die Rechnungen per E-Mail verschickt werden.” Die
Wuchergrenze in Deutschland liegt aktuell bei etwa 16 % p. a. Sie wirkt
hier nicht, weil die Kreditnehmer sich nicht wehren, sondern Schulden
mit neuen Schulden tilgen
.“


Bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ist
zudem derzeit ein Strafermittlungsverfahren gegen die gesetzlichen
Vertreter der Advanzia Bank, vertreten durch Marc Hentgen und Gregor
Sanner, wegen Wuchers und anderer Vorwürfe anhängig (Az. 20 Js 9890/16).

Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft Köln
ein Strafermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen des
Inkassounternehmens der Advanzia Bank, die TESCH Inkasso
Forderungsmanagement GmbH, vertreten durch Robert Weidmann, eingeleitet,
welches unter dem Aktenzeichen 952 Js 11068/16 geführt wird.

Ich würde mir also gut überlegen, ob Du bei einem solchen Unternehmen eine Kreditkarte beantragen möchtest...

Gruß
PGInkasso

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Der Zinssatz ist sehr sehr hoch. Ich würde bei der Advanzia Bank aufpassen.

Kreditverträge können gemäß § 138 Absatz 1 BGB sittenwidrig sein, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein „auffälliges Missverhältnis“ besteht und der Kreditgeber die schwächere Lage des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt oder sich leichtfertig der Erkenntnis verschließt, dass der Kreditnehmer sich nur wegen seiner schwächeren Lage auf die drückenden Bedingungen einlässt (vgl. BGH, Urt. vom 11. Januar 1995 – Az. VIII ZR 82/94 m. w. N.; OLG Stuttgart, Urt. vom 21. Dezember 2009 – Az. 6 U 110/09; Palandt, BGB, 76. Auflage 2017, § 138 Rn. 25).

Ein solches den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründendes „auffälliges
Missverhältnis“ ist nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stets dann zu bejahen, wenn der Vertragszins den marktüblichen Effektivzins um das "Doppelte vom Üblichen", also relativ um 100% oder absolut um 12 Prozentpunkte übersteigt (vgl. BGH, Urt. vom 29. Juni 2007 – Az. V ZR 1/06; BGH, Urt. vom 02. Juli 2004 – Az. V ZR 213/03; BGH, Urt. vom 19. Januar 2001 – Az. V ZR 437/99; BGH, Urt. vom 20. Juni 2000 – XI ZR 237/99; BGH, Urt. vom 08. November 1991 – Az. V ZR 260/90; BGH, Urt. vom 11. Dezember 1990 – Az. XI ZR 69/90; BGH, Urt. vom 13. März 1990 – Az. XI ZR 252/89; BGH, Urt. vom 20. Februar 1990 – Az. XI ZR 195/88).

Der effektive marktübliche Zinssatz ist für die Zeit nach dem Monat Juni
2003 dem in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten deutschen Beitrag der „EWU-Zinsstatistik“ zu entnehmen
(vgl. OLG Köln, Beschl. vom 03.05.2016 – Az. 13 U 33/16;
AG Brandenburg, Urt. vom 23. Februar 2011 – Az. 34 C 44/10; Münchener
Kommentar, BGB, 7. Auflage 2015, § 138 Rn. 119). Im Falle von
Kreditkartenverträgen ist die Zinsstatistik der Kategorie
„Effektivzinssätze Banken DE / Neugeschäft / Revolvierende Kredite und
Überziehungskredite an private Haushalte“ als marktüblicher
Vergleichszinssatz heranzuziehen. In diese Statistik fließen sowohl
Überziehungskredite einschließlich eingeräumter und nicht eingeräumter
Überziehungen, Kontokorrentkredite und seit Juni 2010 auch sogenannte
revolvierender Kredite, also auch Kreditkarten. Entsprechend der
Zeitreihe SUD112 in der Kategorie „Effektivzinssätze Banken DE /
Neugeschäft / Revolvierende Kredite und Überziehungskredite an private
Haushalte“ beläuft sich der Vergleichszinssatz seit Dezember 2016 auf
8,54% (vgl. Webseite der Deutschen Bundesbank). Der effektive
Jahreszinssatz der "MasterCard Gold" der Advanzia Bank beläuft sich
dagegen auf bis zu 22,90% (vgl. AGB der Advanzia Bank).

Aus dem von der Advanzia Bank geforderten Zinssatz (22,90% p.a.) und dem marktüblichen Vergleichszinssatz (8,54% p.a.) folgt derzeit ein
relativer Zinsunterschied in Höhe von 168,15% bzw. ein absoluter
Zinsunterschied von 14,36 Prozentpunkte. Damit liegt nach der ständigen
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein sittenwidriger Zinssatz vor!

Diese Auffassung hat übrigens bereits der bekannte Verbraucherrechtler
Prof. Dr. Udo Reifner vertreten (VuR, 2009, 170) und zur Advanzia Bank
Folgendes ausgeführt:

„Wohin das Geschäft driftet, zeigt die Advanzia Bank aus dem
luxemburgischen Munsbach. Sie bietet die „gebührenfreie Mastercard Gold”
an. Allerdings handelt es sich hier um wucherische Kredite . . .Wird der offene Saldo der Monatsabrechnung nicht bis spätestens 20 Tage
nach Erhalt der Rechnung manuell überwiesen, berechnet der Anbieter
bonitätsabhängig mindestens 17,90 % p. a. an Effektivzinsen für
getätigte Einkäufe. Bei Bargeldverfügungen wird der Effektivzins
grundsätzlich ab Transaktionsdatumberechnet, er liegt z. Zt. bei 25,94
%. Auf Guthabenbasis kann das Kreditkartenkonto nicht geführt werden.
Hinzu kommt, dass die Rechnungen per E-Mail verschickt werden.” Die
Wuchergrenze in Deutschland liegt aktuell bei etwa 16 % p. a. Sie wirkt
hier nicht, weil die Kreditnehmer sich nicht wehren, sondern Schulden
mit neuen Schulden tilgen
.“


Bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ist zudem derzeit ein Strafermittlungsverfahren gegen die gesetzlichen Vertreter der Advanzia Bank, vertreten durch Marc Hentgen und Gregor Sanner, wegen Wuchers und anderer Vorwürfe anhängig (Az. 20 Js 9890/16).

Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft Köln ein Strafermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen des Inkassounternehmens der Advanzia Bank, die TESCH Inkasso Forderungsmanagement GmbH, vertreten durch Robert Weidmann, eingeleitet, welches unter dem Aktenzeichen 952 Js 11068/16 geführt wird.

Ich würde mir also gut überlegen, ob Du bei einem solchen Unternehmen eine Kreditkarte beantragen möchtest...

Gruß
PGInkasso

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Geld um in den Urlaub zu fliegen aber gleichzeitig Schulden tzz. Sowas nennt man wohl Versager. Bezahle erstmal deine Schulden!

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Du musst die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragen. Sodann wird der Gerichtsvollzieher beim Schuldner vorstellig bzw. der Schuldner muss im Büro des Gerichtsvollziehers erscheinen und die eidesstattliche Versicherung abgeben, sofern er die Forderung nicht begleichen kann.

Sofern sich der Schuldner weigert die eidesstattliche Versicherung abzugeben, kannst du Haftbefehl beantragen. Bitte beachte, dass du für die Kosten in der Regel in Vorkasse treten musst.

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deutscher inkasso dienst, was tun?

Ich habe meine Frage am ca. 10.11.2012 eine Inkasso-Brief bekommen mit der Forderung von 560,00€ bis zum 11.12.2012 zu zahlen, oder wenn ich das nicht tue, die Gesamtforderung von 800,00€. Habe sofort an die Absender: Deutscher Inkasso-Dienst“ angerufen und habe mehr Informationen verlangt, leider die nette Dame könnte mir überhaupt kein gescheites Auskunft geben. Dann wurde mir angeboten, dass sie mir das hier per Post zuschicken:

Sie haben mir nach 2Tagen 2 Kopen „Unterlagen“ zugeschickt: -Vollstreckungsbescheid vom 15.04.2004, wo man in klein geschrieben erkennen kann, dass es wirklich um eine Forderung von Otto handelt (früherer Gläubiger) Wie es im Brief steht es handelt sich um eine Abgetretene Forderung der Otto (GmbH & Co KG). -Forderungsaufstellung, wo ich eigentlich kaum was verstanden habe, außer laute Summen und Gebühren.

Am 14. November 2012 habe ich die komplette Forderung widerruft (Rückschein erhalten) und gab der Frisst mir innerhalb von 3W auf folgende Punkte antwort geben:

Ich, ******, widerspreche ausdrücklich der von Ihnen geltend gemachten Forderungen, weise diese vollumfänglich zurück und fordere Sie auf, bis zum 05.12.2012

(1.) mir nach § 34 BDSG eine Eigenauskunft zu erteilen, über alle Daten, die über meine Person von Ihnen gespeichert wurden, auch über die bekannten Score-Werte. (2.) Zusendung einer Vollmachtserklärung des Gläubigers gemäß § 174 BGB oder der Abtretungsurkunde. (3.) Legen Sie mir detailliert dar, weshalb genau der Betrag gefordert wird (Grundforderung plus Aufschlüsselung der weiteren Kosten). (4.) Alle Rechnungen mit ausführliche Kosten und Zinsen, dass ich bis heute an Ihnen schon bezahlt habe. nach Ablauf der Frist werde ich meinen Rechtsanwalt einschalten.

Mein Problem ist dass meine Frau hat schon vor ungefähr halbes Jahr ein Brief von der Deutsche Inkasso-Dienst „EOS-DID“ bekommen und heimlich von mir (weil ich sehr Ernst solche Sache an sich nehme) 470,00€ an dieser Unternehmer überwiesen.

Heißt es wirklich, dass ich mit dem Überweisung dass meine Frau gemacht hat, bestätige mein Schuld bei der Unternehmer? Und muss zahlen was sie von mit verlangen, oder kann man etwas noch tun um überhaut nachvollziehen ob von mir verlangte Betrag bzw. Forderung überhaut Rechtswidrig ist? Soll ich lieber, den „kleiner“ Betrag bis zu 11.12.2012 überweisen, oder warten bis ich einen Antwort auf meinen Widerspruch bekomme?

Könnt mir jemand mit Rat und Tat helfen? Was muss ich tun?

p.s. heute ist 5.12.2012 und auf meinen Widerspruch, hat „EOS-DID“ immer noch nicht reagiert.

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Dein Widerruf interessiert den Gläubiger bzw. Inkassodienstleister in diesem Fal nicht die Bohne.

Es liegt augenscheinlich ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel gegen dich vor, aus dem der Gläubiger 30 Jahre ohne Ankündigung vollstrecken kann.

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Deine Zahlung war zwar nett aber in keinster Weise nötig.

Du hättest auch einfach die Hauptforderung + 2,50 Euro für jede Mahnung an den Gläubiger, im vorliegenden Fall also der Onlineshop, zahlen können.

Inkassokosten sind zwar in aller Regel berechtigt und rechtens aber normalerweise nicht durchsetzungsfähig. Die Rechtsprechung ist eher inkassounfreundlich, weshalb mir kein einziger Fall bekannt ist, in dem explizit wegen Inkassokosten geklagt wurde.

Weitere Kosten anderer Inkassobüros oder Rechtsanwälte musst du nicht bezahlen. Ignoriere die Schreiben einfach.

Sofern ein Mahnbescheid vom Amtsgericht eintrifft, widersprichst du diesem vollumfänglich und sendest den Mahnbescheid fristgerecht ans Gericht zurück.

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Ein Recht auf Teilzahlungen besteht nicht. Dein Fahrlehrer hat dir den Überschuss zurück zu zahlen. Sofern dein Fahrlehrer dies aktuell nicht kann, solle das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden. Im Übrigen kannst du, sobald du deinen Fahrlehrer wirksam in Verzug gesetzt hast, die Forderung mit 5,00% über dem Basiszinssatz verzinsen (= 5,12 % p.a.).

Mahne den Fahrlehrer am Besten umgehend unter Setzung einer Frist an und leite bei Nichtzahlung das gerichtliche Mahnverfahren ein.

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Grundsätzlich darf man Mahnbescheide mit Mahnungen nicht verwechseln.

Mahnungen kann grundsätzlich jeder versenden (Rechtsanwälte, Inkassobüros und auch Privatpersonen). Ein Mahnbescheid kommt hingegen immer vom Amtsgericht in einem gelben Umschlag. Die Zustellung wird zudem dokumentiert. Auf einen Mahnbescheid erfolgt sodann der Vollstreckungsbescheid, wenn du nicht reagierst. Daraufhin kann der Gläubiger, sofern du erneut nicht reagierst, die Zwangsvollstreckung einleiten.

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Frage den Ausbildungsbetrieb ob man die Kosten übernimmt oder ggfls. bereit ist ein Arbeitgeberdarlehen zu zahlen.

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Fordere dir bei der SCHUFA eine Datenübersicht im Sinne des § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) an. Sodann erhältst du eine kostenlose Übersicht über sämtliche Daten die bei der SCHUFA über sich gespeichert sind.

Bitte beachte, dass es noch diverse andere Auskunfteien gibt, bei denen man ebenfalls regelmäßig kontrollieren sollte, was dort über einen gespeichert ist. Hierzu zählen z. B. arvato infoscore und Bürgel.

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Das ist ohne weiteres möglich. Beachte aber bitte, dass viele Kreditkarten einen extrem hohen Zinssatz bei Teilzahlung haben. Eventuell wäre ein Kredit bei einer Bank die bessere und vor allem günstigere Lösung.

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Zunächst ist zu prüfen, ob das Inkassounternehmen überhaupt ordnungsgemäß bevollmächtigt ist. Hierzu bedarf es der Vorlage einer auf den Einzelfall bezogenen Inkassovollmacht, die im Original unterschrieben ist. Ersatzweise, sofern das Inkassounternehmen die Forderung gekauft hat, bedarf es einer Abtretungserklärung.

Vorgenannte Dokumente müssen zwingend im Original vorgelegt werden. Kopien entsprechen nicht den gesetzlichen Voraussetzungen.

Sofern die Platinum Services GmbH dich vor Abgabe ans Inkasso darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass die Forderung an Culpa Inkasso übergeben wird, kannst du dich auf die fehlende Vollmacht/Abtretungsurkunde nicht berufen.

Die berechneten Inkassogebühren und Auslagen sind in der Regel zwar rechtens, jedoch in keinster Weise durchsetzungsfähig. Um genaue Infos geben zu können, müsstest du die Aufschlüsselung der Forderung posten.

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Du kannst, sofern der Schuldner rechtssicher in Verzug gesetzt wurde, nun einen Mahnbescheid veranlassen. Hierdurch entstehen Gerichtskosten in Höhe von 23,00 Euro.

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Zunächst ist anzumerken, dass deine Freundin mit Neckermann einen rechtswirksamen Vertrag geschlossen hat. Neckermann wird sich also bei weiterer Nichtzahlung immer an deine Freundin wenden und zur Not auch das gerichtliche Mahnverfahren gegen deine Freundin einleiten.

Zivilrechtlich wird es im Übrigen schwierig das Geld bei deinem Bekannten zurück zu fordern. Ein Versuch ist es jedoch Wert.

Ich würde Ihn schriftlich auffordern, den Betrag umgehend auf das Konto deiner Freundin zu überweisen, da andernfalls Strafanzeige erstattet wird und zudem das gerichtliche Mahnverfahren gegen Ihn eingeleitet wird.

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Entziehe dem Anwalt das Mandat und schalte einen anderen Anwalt ein. Nach 2 Jahren muss defintiv schon etwas passiert sein, andernfalls hat der RA Mist gebaut.

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Ohne Sicherheiten hast du keine Chance.

Bei auxmoney und ähnliche Plattformen hast du jedoch eine Chance. Da du diese aber ja komplett ausschließt wirst du auf den Kredit verzichten müssen.

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