Ich würde gerne fristgerecht zum 30. April 2014 meinen Mietvertrag kündigen. Im Vertrag steht , dass die Kündigung bis zum 4. Januar vollzogen sein muss. Meine Frage: Was ist wenn der Vermieter nicht anzutreffen ist? Gilt der Poststempel oder muss ich sicher sein, dass meine Kündigung bis zum 4.ten auch gelesen sein muss, damit sie wirksam ist? Was ist wenn ich am 4.ten persönlich meine Kündigung einwerfe und der Vermieter nicht da ist? Dann gibt es ja auch keinen Poststempel...
Das Problem ist, dass ich noch in Verhandlungen mit der Vermieterin meiner neuen Wohnung stehe und deshalb die Kündigung noch nicht abgeben möchte bis nicht alles geklärt ist.