Prinzipiell vom Gesetzgeber nicht. Es ist jedem Geschäft selbst überlassen ob er Energydrinks an minderjährige verkauft oder nicht. Bzw manche Geschäfte haben die ü16 Regel.
Hoffe konnte dir deine frage beantworten. :)
Prinzipiell vom Gesetzgeber nicht. Es ist jedem Geschäft selbst überlassen ob er Energydrinks an minderjährige verkauft oder nicht. Bzw manche Geschäfte haben die ü16 Regel.
Hoffe konnte dir deine frage beantworten. :)
Wohnzimmer ist 20qm groß,
Küche ca 7qm
und Bad ca 5qm.