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Outbraker

14.08.2012
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Outbraker
14.08.2012, 11:54
Eine Klausel in einem Mietvertrag ist unklar. Kennt sich diesbezüglich jemand aus?

Es handelt sich um folgenden Abschnitt:

Reparaturkosten an allen dem Zugriff des Mieters unterliegenden Einrichtungen, insbesondere Wasserzapfstellen, Druckspüler, Spülkasten, Durchlauferhitzer und Boiler, Gas- oder Elektrogeräte, Heizkörper (Öfen, Herde, Radiatoren usw.), Rollläden und Jalousien, Fensterscheiben, Lichtschalter und Steckdosen, hat der Mieter dem Vermieter zu erstatten, soweit im Einzelfall die Kosten € 125,00, bis zu einer jährlichen Gesamtsumme aller Einzelreparaturen in Höhe von 8% der Netto-Jahresmiete, höchstens jedoch 280,- € nicht über- schreiten.

Kann mir das bitte jemand Verständlich erklären? bzw. ist dies überhaupt Rechtens?

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Antwort
von Outbraker
14.08.2012, 12:06

Versteh ich das richtig, dass wenn quasi ein Boiler kaputt geht, ich maximal 125,- bezahlen muss, richtig!? Selbst wenn eine Steckdose kaputt geht, muss ich diese bezahlen!? Wenn soviele Reperaturen in einem Jahr angefallen sind, sprich die 280,- überschritten werden, übernimmt somit alles der Vermieter, richtig?

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