Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: 3. Modernisierungsgesetz in Bayern - Soll Bürokratie abgebaut werden, auch wenn dabei Umweltauflagen gelockert werden?
    • Warum gibt es keinen Weltraumtourismus auf dem Mond?
    • Geld sparen - wie schafft ihr das?
    • Kennt ihr eure negativen Eigenschaften und könnt damit umgehen?
    • Wie sehr begleitet dich KI im Alltag?
    • Was war der Moment, in dem du gemerkt hast: "Okay, jetzt bin ich wirklich erwachsen" 😅?
    • Alle Beiträge
    • Radiokooperation mit Absolut HOT 🔥
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Wechseljahre (mit der Influencerin blondbynana)
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen unheilbar kranken Lungenkrebspatienten
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

Outbraker

14.08.2012
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
1
Beitrag
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

FraGenius

Erste Frage gestellt.

Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
Outbraker
14.08.2012, 11:54
Eine Klausel in einem Mietvertrag ist unklar. Kennt sich diesbezüglich jemand aus?

Es handelt sich um folgenden Abschnitt:

Reparaturkosten an allen dem Zugriff des Mieters unterliegenden Einrichtungen, insbesondere Wasserzapfstellen, Druckspüler, Spülkasten, Durchlauferhitzer und Boiler, Gas- oder Elektrogeräte, Heizkörper (Öfen, Herde, Radiatoren usw.), Rollläden und Jalousien, Fensterscheiben, Lichtschalter und Steckdosen, hat der Mieter dem Vermieter zu erstatten, soweit im Einzelfall die Kosten € 125,00, bis zu einer jährlichen Gesamtsumme aller Einzelreparaturen in Höhe von 8% der Netto-Jahresmiete, höchstens jedoch 280,- € nicht über- schreiten.

Kann mir das bitte jemand Verständlich erklären? bzw. ist dies überhaupt Rechtens?

...zum Beitrag
Antwort
von Outbraker
14.08.2012, 12:06

Versteh ich das richtig, dass wenn quasi ein Boiler kaputt geht, ich maximal 125,- bezahlen muss, richtig!? Selbst wenn eine Steckdose kaputt geht, muss ich diese bezahlen!? Wenn soviele Reperaturen in einem Jahr angefallen sind, sprich die 280,- überschritten werden, übernimmt somit alles der Vermieter, richtig?

...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel