Tip: Stelle die Frage nicht hier. Hier ist nur Halbinsel unterwegs, auf das du dich eh nicht verlassen kannst. Kannst du dich nicht drauf verlassen, so Frage erst gar nicht ;) Wende dich an das BVA in Köln, die haben sicher auch Infos in Gestalt von 'Formblättern' zum Download oä

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Da du es ja warst (schreibst du) kannst du nichts schreiben, was dir ein Bußgeld erspart.

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Klagen kann jeder, solange die Klage zulässig ist. Nur ob man recht bekommt, ist die Frage (der Begründetheit). Und wo bitte ist dein Ansatzpunkt, um Recht zu erhalten? Dass du Steuern zahlst? Dass du erster da warst? Versetze dich bitte in die Lage eine objektiven Betrachters,eines Dritten. Und frage dich, ob er für dich oder für dem anderen ist. Ihm ist egal, ob du erster da warst. Er sagt, beide können da sein, so läuft unserer Marktwirtschaft nunmal. Wenn du wirklich der Meinung bist, die Gemeinde dürfte es ihm nicht erlauben, lege Widerspruch gegen seine Erlaubnis ein. Am besten aber mit nem Anwalt

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