Ich bin über folgenden Artikel aus den Deutschen Wirtschaftsnachrichten gestolpert: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/07/14/zwangsabgabe-ab-1-august-steigt-das-risiko-fuer-bank-kunden-erheblich/
Ein Auszug, der mich doch sehr verunsichert. Wem kann ich Glauben schenken?
Es handelt sich um eine Vorschrift, die am 1. August 2013 in Kraft tritt.
Mit diesem Tage sollten sich Bank-Kunden genau überlegen, welcher Bank sie ihr Geld anvertrauen.
Die EU-Kommission verlangt zu diesem Zeitpunkt:
„Banken mit einer ausgewiesenen Kapitallücke müssen dafür sorgen, dass Anteilseigner wie auch Inhaber nachrangiger Schuldtitel einen angemessenen Beitrag zur Deckung des Kapitalbedarfs leisten, bevor sie staatliche Rekapitalisierungen oder Maßnahmen zum Schutz ihrer wertgeminderten Vermögenswerte in Anspruch nehmen können. Auf diese Weise werden gleiche Wettbewerbsbedingungen für ähnliche Banken mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten geschaffen und der Fragmentierung des Finanzmarkts vorgebeugt. Ausnahmen sind möglich, wenn die Finanzstabilität auf dem Spiel steht oder wenn eine Bank bereits einen großen Teil des Kapitalbedarfs selbst aufgebracht hat und der Restbetrag, der mit staatlichen Mitteln gedeckt werden soll, im Vergleich zu der Bilanzsumme der betreffenden Bank gering ist.“
Das bedeutet: Banken müssen künftig zuerst ihre Kunden und Aktionäre zur Kasse bitten, bevor sie den Staat in Anspruch nehmen können. Die Inhaber „nachrangiger Schuldtitel“ sind im Grunde alle Bank-Kunden, weil ihre Guthaben bei den Banken Klein-Kredite sind, für die die Kunden von der Bank nichts anderes erhalten als das Recht, für Dienstleistungen der Bank saftige Gebühren zu bezahlen.