Es gab in der Tat eine Namensänderung: Das 1867 gegründete Völkerrechtssubjekt, das durchgehend bis heute den deutschen Staat repräsentiert, erhielt mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland einen neuen Namen: aus "Deutschem Reich" wurde "Bundesrepublik Deutschland", da die Bundesrepublik seit jeher den Anspruch erhob - und dies international letztlich 1990 auch völkerrechtlich durchsetzen konnte - als Staat mit dem Reich völkerrechtlich identisch zu sein. Da es aber während der dt. Teilung zwei deutsche Staaten gab (Bundesrepublik und DDR), und auch die Alliierten bestimmte Vorbehaltsrechte über Deutschland als Ganzes bis zum 3.10.1990 behielten, sprach man nur von einer Teilidentität (u.a. war das Grundgesetz bis zum 3.10.1990 nur provisorisch, erst seitdem ist es vollwertige Verfassung; auch war das Reichsgebiet von 1937 nicht gleich dem (alten) Bundesgebiet). Erst mit der Wiedervereinigung wandelte sich diese Teilidentität in eine Subjektsidentität, d.h. die Bundesrepublik ist völkerrechtlich vollidentisch zum Dt. Reich geworden. Einen Nationalstaat namens "Deutsches Reich" gibt es nicht mehr, da nun die Bundesrepublik dieser Nationalstaat geworden ist.

Siehe auch: http://books.google.de/books?id=umn7Df1E-KUC&pg=PA224 (Rn. 195-207)

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