Aus Bedarfsgemeinschaft ausgezogen, ab wann gilt das (Hartz 4)?
Hallo, ich bekommen Hartz4, habe bis zum 08.01. in einer bedarfsgemeinschaft gelebt. Das Einkommen der zweiten Person wurde auf meinen Satz angerechnet.
Wurde per polizeilicher Wegweisung aus der Wohnung verwiesen. Bitte nicht näher drauf eingehen.
So, habe dem JC Bescheid gegeben. Antwort: Die Bedarfsgemeinschaft gilt erst ab 31.01. als aufgelöst. Ich habe kein Geld mehr zum Essen. Das JC sagt, dass ist nicht deren Problem, weil ich schon Leistungen für diesen Monat erhalten habe.
Ist das rechtens? Was kann ich tun?