Mieterschutz - Renovierung bei Auszug?

Hallo an die Mitglieder dieses Forums. Ich habe Fragen bezüglich Mieterschutz bei Auszug in Verbindung mit Renovierungsarbeiten bei Auszug, und weiteres. . Wir haben als Familie fünfzehn Jahre in einer Mietwohnung gewohnt und ziehen bald aus und haben auch schon gekündigt.. Im Mietvertrag steht unter den gesonderten Vereinbarungen, dass der Mieter bei Einzug renoviert und daher die Renovierung bei Auszug entfällt. Bei Einzug haben wir renoviert (mit rauhfaser tapeziert, gestrichen) , und dazwischen nur überstrichen. Was ist darunter genau zu verstehen? Wie müssen die Tapeten, abgesehen davon dass die Wohnung besenrein gesäubert ist, aussehen in diesem Fall, wenn im Mietvertrag vereinbart worden ist, dass die Renovierung bei Auszug entfällt? Wenn auf den weiß gestrichenen Rauhfasern z.B. Dübellöcher vorhanden sind oder Schattierungen von Bildern und nachgedunkelte Ecken, Schmutz oder Gilb oder Flecken auf Tapeten? Oder wenn auf der Raufaser noch eine Zierborte aufgeklebt worden ist? Und wenn zwei Wände (Tapeten) orange gestrichen sind? Denn der Vermieter verlangt nun, dass bis zur Wohnungsübergabe alle Tapeten entfernt werden. Außerdem haben wir einen Termin noch rechtzeitig vor Wohnungsübergabe beim Vermieter beantragt, damit er sich die Wohnung anschaut und mitteilt, ob noch was gerichtet werden muss, damit wir noch Zeit haben, das rechtzeitig bis zu unserem Auszug zu erledigen. Der Vermieter hat jedoch nur schriftlich geantwortet und seine Forderung gestellt mit dem Entfernen der Tapeten, und er hat erst einige Tage nach Beendigung des Mietverhältnisses zu einer Besichtigung und überhaupt zur Wohnungsübergabe Zeit. Welche Risiken haben wir dadurch? das wäre die nächste Frage. Ich bedanke mich schon jetzt für Eure Hilfe und Ratschläge

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Éntschuldigung, ich habe mich unverständlich ausgedrückt. Die Frage soll heißen angesichts der Vereinbarung im Mietvertrag, dass die Renovierung bei Auszug entfällt, - ist es überhaupt rechtens, wenn der Vermieter dann verlangt, dass die Tapeten bis zur Wohnungsübergabe entfernt werden? Wenn das nicht so ist, und die Tapeten dran bleiben können, dann gelten meine anderen Fragen.

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