Antwort
Also iche zitiere aus dem schreiben: "Sofern sie bei der Sparkasse seit mindestens ein Monat ein p-Konto unterhalten wird, teilen sie es uns mit.
Wir sind dann bereit, einstweilen von der Titulierung und anschließenden Vollstreckung unserer Forderung durch Pfändung des Kontos Abstand zu nehmen.