Es kommt darauf an,was in deinem Arbeitsvertrag gestanden hat.Wenn dort der passus Gepflägtes Aüßeres stand,ist das natürlich ein breites spektum. Meiner Meinung und Erfahrung nach,hättest Du das risiko eingehen können,-und es auf eine klage vor dem AG ankommen lassen können. Denn es ist im Grundgesetz verankert,das jeder das Recht auf eine Freie Persöhnlichkeitsentfaltung hat.

Und mal ehrlich:Ich kenne viele Läden wo Männer mit langen Haaren und Bart arbeiten. Und Frauen müßen sich die Haare ja auch nicht abschneiden.

Aber dennoch ist es gut,das Du kekündigt hast.Wer weiß was die sich sonnst noch hätten alles einfallen lassen um dir das Leben schwer zu machen.

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