Hier schreiben mal wieder Leute, die wenig Ahnung haben.

Du hast gesetzlich Anspruch auf 27 Werktage Urlaub. Wenn Du nach deinem Vertrag mehr als 27 Tage Urlaub hast, kann der weitere Urlaub durchaus mit den ersten Krankheitstagen verrechnet werden.

Das Geschwafel hier wegen Sittenwidrigkeit ist ja mal etwas weit hergeholt...

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Abzug beim Gehalt

Hallo Gemeinde,

Erstmal kurz zur Geschichte. Ich bin als Berufskraftfahrer tätig und beliefere Discounter mit Lebensmittel, meist Nachts. Wenn ich die Ware Nachts ausliefere ist ja logischerweise keiner vom Personal in der Filiale anwesend. das ganze nennt sich dann Personenunabhängige (PU) Anlieferung. Das ich in der Filiale abladen kann, bekomme ich von dem Zentrallager einen Schlüssel mit dem ich mit Zutritt zum Lager der Filiale schaffen kann. Hierbei muss ich 2 Alarmanlagen unscharf schalten. Eigentlich kein Hexenwerk. Hierbei kann es jedoch gelegentlich vorkommen das die Alarmanlage durch das zu frühe Öffnen eines Rolltores bzw. einer Tür trotzdem losgeht. In diesem Fall soll man das Zentrallager kontaktieren, das der Diensthabende Disponent die Sicherheitsfirma welche zuständig ist informiert und somit kein Polizeieinsatz entsteht. Auch kein Hexenwerk. Sollte es aber vorkommen das der Disponent zu spät die Sicherheitsfirma kontaktiert, rückt innerhalb von Minuten die Polizei an. Personalien aufnehmen, Lieferpapiere vorzeigen usw. Das der Einsatz Geld kostet ist klar. Um genau zu sein 130 €. die Polizei schickt die Rechnung hierfür an die Verwaltung vom Discounter, diese schickt sie dann letztendlich weiter an meinen Chef (weil ich ja den Fehlalarm verursacht habe). Mein Chef begleicht selbstverständlich die Rechnung. Nun mein eigentliches Problem. Mein Chef schickt die Rechnung weiter an mich und zieht mir die 130€ von meinem Nettogehalt ab. Nun meine eigentliche Frage : Darf er das? Ist eine Firma nicht gegen solche Schäden versichert? Muss dies nicht im Arbeitsvertrag festgelegt sein?

In meinem Arbeitsvertrag steht nichts davon das ich für solche Schäden haften muss.

Es gibt zwar einen Prämienkatalog, aber in diesem ist lediglich die rede davon das mir ein Teil der Prämie abgezogen wird wenn ich Schäden am Fahrzeug verursache oder es Schäden an der Ware gibt .

Ich hoffe das ich die ganze Situation einigermaßen verständlich erklärt habe.

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Ein Jurist sagt hier: Es kommt darauf an.

Wenn es wirklich erheblich schüsselig von dir war und der Fehler erkennbar hätte vermieden werden können (kommt auf den genauen Sachverhalt an), dann musst du leider zahlen. Wenn dir aber kein Vorwurf zu machen ist (Sicherheitsfirma war nicht zu erreichen, Telefon kaputt, Kein Handynetz) dann trifft dich kein Verschulden und du musst nix zahlen.

Der Hinweis mit dem Strafzettel ist hier völlig verfehlt. Hier geht es ja nicht um ein Bußgeld sondern um Kosten, die wegen eines Fehlers entstehen.

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25 Euro*0,0825/12=0,17 Euro pro Monat.

Das es jetzt nur 21 Tage und nicht 30 sind, wird zu verschmerzen sein :-)

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Danke für alle Antworten hier. Ich habe mich mit einem Energieberater besprochen, der mir die notwendigen Schritte und Unterlagen aufgezeigt hat. Ist gerade in Hamburg ganz praktisch, weil es ein einfaches Verfahren für Unterstützung durch die KfW gibt. Weiß nicht, ob das in allen Bundesländern auch so ist. Für die Dämmung habe ich eine Zwischensparrendämmung genommen. Die wird in den nächsten Wochen von einem Handwerker von Renewa montiert. Die Berater von dort sind echt fit und haben mir schnell geholfen. Hihi. Wer Unterstützung sucht, kann da echt was lernen.

https://www.renewa.de/kompetenzen/dach

Ich danke allen hier für die Beantwortung meiner Frage.

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Einmal alle Ventile ein wenig verstellen. Häufig führen die Schwingungen durch die Durchströmung durch kleine Resonanzen, die dann im ganzen Haus hörbar sind. Auch die Ventile an der Heizung selber prüfen.

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