Hallo Gemeinde,
Erstmal kurz zur Geschichte. Ich bin als Berufskraftfahrer tätig und beliefere Discounter mit Lebensmittel, meist Nachts. Wenn ich die Ware Nachts ausliefere ist ja logischerweise keiner vom Personal in der Filiale anwesend. das ganze nennt sich dann Personenunabhängige (PU) Anlieferung. Das ich in der Filiale abladen kann, bekomme ich von dem Zentrallager einen Schlüssel mit dem ich mit Zutritt zum Lager der Filiale schaffen kann. Hierbei muss ich 2 Alarmanlagen unscharf schalten. Eigentlich kein Hexenwerk. Hierbei kann es jedoch gelegentlich vorkommen das die Alarmanlage durch das zu frühe Öffnen eines Rolltores bzw. einer Tür trotzdem losgeht. In diesem Fall soll man das Zentrallager kontaktieren, das der Diensthabende Disponent die Sicherheitsfirma welche zuständig ist informiert und somit kein Polizeieinsatz entsteht. Auch kein Hexenwerk. Sollte es aber vorkommen das der Disponent zu spät die Sicherheitsfirma kontaktiert, rückt innerhalb von Minuten die Polizei an. Personalien aufnehmen, Lieferpapiere vorzeigen usw. Das der Einsatz Geld kostet ist klar. Um genau zu sein 130 €. die Polizei schickt die Rechnung hierfür an die Verwaltung vom Discounter, diese schickt sie dann letztendlich weiter an meinen Chef (weil ich ja den Fehlalarm verursacht habe). Mein Chef begleicht selbstverständlich die Rechnung. Nun mein eigentliches Problem. Mein Chef schickt die Rechnung weiter an mich und zieht mir die 130€ von meinem Nettogehalt ab. Nun meine eigentliche Frage : Darf er das? Ist eine Firma nicht gegen solche Schäden versichert? Muss dies nicht im Arbeitsvertrag festgelegt sein?
In meinem Arbeitsvertrag steht nichts davon das ich für solche Schäden haften muss.
Es gibt zwar einen Prämienkatalog, aber in diesem ist lediglich die rede davon das mir ein Teil der Prämie abgezogen wird wenn ich Schäden am Fahrzeug verursache oder es Schäden an der Ware gibt .
Ich hoffe das ich die ganze Situation einigermaßen verständlich erklärt habe.