Liebe Community,
ich habe folgendes Anliegen. Mann und Frau- geschieden- eine 11 jährige Tochter- lebt bei die Mutter.
Mann ist in eine neue Partnerschaft, leben zusammen - nicht verheiratet- mittlerweile 2 Kinder.
Jetzt ist der Kindsvater ja wie gesagt noch 2 mal Vater geworden, also insgesamt 3 Kinder. 1 aus erste Ehe, 2 aus Partnerschaft. Vater holt nachdem er 60 km weggezogen ist, nur noch einmal im Monat seine 11 jährige Tochter, weil er öfters anscheinend nicht mehr leisten kann.
Nun hat das Landratsamtes- trotz Unterhalts Titel- entschieden dass der Vater für die 11 jährige Tochter weniger Unterhalt zahlen muss, weil er nun 4 Personen ggü Unterhaltspflichtig ist, nämlich seine 3 Kinder- ist logisch und ggü sein Partnerin Mitternacht zusammenlebt, aber nicht verheiratet ist. Eheähnliche Gemeinschaft.
ist dies so richtig und was kann man hiergegen tun.
Vielen dank im Voraus